VG Köln setzt EU-Richtlinie direkt um
Vaterschaftsurlaub für Beamte
Mit Urteil vom 11.09.2025 (Az. 15 K 1556/24) hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Bundesbeamten unmittelbar aus einer EU-Richtlinie ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt zusteht.
