my pagination
Im Fokus

Ist das Staat, oder kann das weg?

Sommer. Der Stoff für Schlagzeilen ist knapp und wie fast in jedem Jahr steht in der Presse das Berufsbeamtentum zur Diskussion. Aus den unterschiedlichsten Richtungen kommen Vorschläge es in seinem Wesen zu beschneiden, umzuwandeln und vor allem an ihm zu sparen. Der BBB verlangt einen Faktencheck. Angesichts der Entwicklung der öffentlichen Haushalte ist ein öffentlicher Diskurs über Sparmöglichkeiten und Umschichtungen durchaus zulässig und angebracht. Aber nur auf der Grundlage von Tatsachen und Fakten. Denn der Beamtenstatus ist ein grundlegendes, verfassungsrechtlich verankertes Institut des deutschen Staatswesens. Die Frage „Ist das Staat, oder kann das weg?“ hat er nicht verdient!

Ihren Auftakt hat die Diskussion im Vorschlag der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) gefunden, die angeregt hat, dass Beamtinnen und Beamte aus Solidaritätsgründen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.

Fortgesetzt wurden der Reigen durch CDU-­Generalsekretär Carsten Linnemann, vorschlug, dass der Beamtenstatus auf klassische hoheitliche Aufgaben wie Polizei, Feuerwehr, Zoll und Justiz zu beschränken werden solle. Andere Bereiche wie Schule, Verwaltung etc. könnten hingegen auf den Prüfstand gestellt werden, bzw. dort könnte von einer Verbeamtung abgesehen werden.

Auch der deutsche Steuerzahlerbund sorgte sich um die Kosten, die durch Beamtenverhältnisse entstehen und forderte eine Einschränkung auf hoheitliche Kernbereiche.

Ein weiterer Vorschlag kam vom Ökonomen ­Matthias Günther vom Pestel-Institut, der sich dafür aussprach, dass Beate aufgrund ihrer statistisch höheren Lebenserwartung etwa 5,5 Jahre länger arbeiten sollten als Arbeitnehmer.

Die Linie ist klar: die öffentlichen Haushalte stehen vor großen Herausforderungen. An allen Ecken wird das Geld knapp. Und speziell die sozialen Sicherungssysteme stehen mit demografischem Wandel, veränderter Beitragszahlerstruktur – der Generationenvertrag geht nicht mehr auf – und den steigenden Ausgaben erheblich unter Druck. Das Berufsbeamtentum, dessen Beschäftigungs­verhältnisse nicht zwischen Beschäftigten und Dienstherr ausgehandelt, sondern durch Gesetz festgelegt werden, wird mit beständiger Regel­mäßigkeit als Sparpotential ausgemacht.
 

Kurzsichtiger Ansatz

Aber ist das wirklich eine Lösung? Und vor allem, ist das eine Lösung, von der nicht nur die Haushalte, sondern auch Staat und Gesellschaft profitieren?

„Die Bayerische Staats­regierung steht ohne Wenn und Aber zum Berufs­beamtentum und zu ihren hervorragenden Beamtinnen und Beamten.“ 
Finanzminister Albert ­Für­acker (CSU) gegenüber der Augsburger Allge­meinen, 9. September 2025

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat ausgerechnet, dass der Vorschlag von Bärbel Bas 20 Milliarden jährlich an Mehrkosten bedeuten könnte, wenn alle Beamten in die gesetzliche Ren­ten­­­versicherung überführt würden. Von juristischen Hürden, Übergangsregelungen, die zu einer doppelten Bereitstellung beider Systeme und vermehrten Verwaltungsaufwand sowie dem fehlenden einheitlichen rechtlichen Rahmen, den die Landesbeamtenrechte mit sich bringen, ganz zu schweigen.

Überlegen müsste man wohl auch, ob diese „Anschubfinanzierung“ durch „frische“ Beitragszahler wirklich Bestand hätte und nicht nur kurzfristige Löcher stopfen würde. Neue Beitragszahler sind auch neue Anspruchsberechtigte. Die Erfüllung dieser Ansprüche bringt notwendigerweise auch Kosten mit sich. Und wenn man die Argumentation des ­Pestel-Instituts aufgreifen will: aufgrund der längeren Lebenserwartung auch noch deutlich länger.

Wäre es da nicht sinnvoller, erstmal das bestehende Rentensystem auf stabile Füße zu stellen, die es auch in Zukunft noch tragen können, anstatt nur auf kur­ze Sicht die Löcher zu stopfen?
 

Beamte vs. Angestellte

Auch Carsten Linnemann hofft auf konsolidierte ­Finanzen, wenn er dafür plädiert, die Verbeamtungen einzuschränken. Im Blick hat er die Pensions­lasten, die die öffentlichen Haushalte aus seiner Sicht übermäßig belasten.

Auch Schulministerin Anna Stolz (Freie Wähler) steht „felsenfest zur Verbeamtung unserer Lehrkräfte im ­Freistaat“ 
(Augsburger Allgemeine, 9. September 2025)

Übermäßig ist kein sehr konkreter Begriff. Aber natürlich sind das Kosten, die die öffentlichen Haushalte zu tragen haben. Dahinter verbirgt sich ja die Frage, ob es nicht (finanziell) günstiger wäre, die Aufgaben des Staates, die derzeit durch Beamte erfüllt werden, künftig – außer in den genannten Bereichen – von Angestellten erledigen zu lassen.

„In der Gesamtschau ist es keineswegs so, dass ­Beamte den Staat mehr Kosten als Angestellte. Das ist ein Trugschluss. Stellt man die Lebenseinkommen gleichwertiger Positionen gegenüber, zeigt sich, der Unterschied ist marginal und das Ergebnis neigt sich mal zur einen, mal zur anderen Seite, ganz unabhängig von der gewissen Unsicherheit, die solchen Berechnungen immer innewohnt“, hat Rainer Nachtigall zuletzt gegenüber der Augsburger Allgemeinen klargestellt. Im bayerischen Finanz­ministerium hält man eine pauschale Aussage, welches Beschäftigungsmodell für den Staat kostengünstiger ist, nicht für möglich. Unter dem Strich sieht man aber auch dort offenbar keine großen Kostenunterschiede, heißt es in der Ausgabe vom 9. September 2025 weiter. 

Zu berücksichtigen sind bei diesen Berechnungen zahlreiche Faktoren: Lebenseinkommen, Arbeitgebernebenkosten, Beihilfe, Ruhestandsdauer, Abzinsung und Zusatzfaktoren. So fallen z. B. die Sozialleistungen für Arbeitnehmer früher an als die späteren Ruhestandskosten. Ein Zinsvorteil der beim Freistaat verbleibt. Besoldung und Versorgung sind aus dem Staatshaushalt zu bestreiten. Die Rente der Angestellten kommt dagegen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Keine einfache Rechnung.

„Es geht darum, notwendige Leistungen verlässlich zur Verfügung zu stellen und staatliches Handeln auf solider Grundlage zu sichern.“  
Rainer Nachtigall, BBB-Vorsitzender

Der Freistaat Bayern stellt sich entschlossen hinter seine Beamten. „Das Berufsbeamtentum ist eine zentrale Säule unseres Staatswesens. Es sorgt für Stabilität, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit – und trägt den Staat“, konterte Florian Herrmann (CSU), Chef der Staatskanzlei sofort. Auch der Bayerische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Huber Aiwanger warnte vor einer „zunehmenden Spaltung der Gesellschaft durch populis­tische Debatten auf Bundesebene“. „Die ­Bayerische Staatsregierung steht ohne Wenn und Aber zum Berufsbeamtentum und zu ihren hervorragenden Beamtinnen und Beamten“, versicherte auch Finanzminister Albert Füracker (CSU) im bereits erwähnten Artikel der Augsburger Allge­meinen. Die Verbeamtung sei für die Funktions­fähigkeit des Staates „ein maßgebliches und bewährtes System, das die Stabilität und Verlässlichkeit unseres öffentlichen Dienstes gewährleistet.
 

Auf den Staat muss man sich verlassen können

Die notwendige Verlässlichkeit mit der der Staat – von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht so erwartet – handeln muss, reicht deutlich weiter, als aus der Einschätzung von Herrn Linnemann hervorgeht. „Es geht auch um ein (berechtigtes) Treue- und Vertrauensverhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat“, so Nachtigall. Es geht darum, notwendige Leistungen verlässlich zur Verfügung zu stellen und staatliches Handeln auf solider Grund­lage zu sichern.

Schulministerin Anna Stolz (Freie Wähler) steht „felsenfest zur Verbeamtung unserer Lehrkräfte im Freistaat“. Verbeamtete Lehrkräfte seien durch das besondere Treueverhältnis zum demokratischen Staat „Wertevermittler und Vorbilder für die nächste Generation“, so Stolz in der Augsburger Allgemeinen. Zudem habe der Beamtenstatus der Lehrkräfte in Bayern sogar Verfassungsrang: „Die Lehrer an öffentlichen Schulen haben grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten“, heißt es in Artikel 133 Absatz 2. In der Schule werde aber auch der verfassungsrechtliche Bildungsauftrag erfüllt – eine unschätzbare Errungenschaft, auf die wohl keiner verzichten, oder ihren Wert schmälern möchte, so auch BBB-Chef Rainer Nachtigall. In Zeiten des Fachkräftemangels sei die Verbeamtung zudem „ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität des Lehrerberufs“, glaubt die Ministerin.

„Das Berufs­beamten­tum ist eine ­zentrale Säule ­unseres Staats­­wesens. Es sorgt für Stabilität, ­Verlässlichkeit und ­Unabhängigkeit – und trägt den Staat“  
Dr. Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerischen ­Staatskanzlei gegenüber dem Münchner Merkur am 1. September 2025

Ein wichtiger Punkt, der in der öffentlichen Dis­kussion viel zu kurz kommt. Der Staat ist auf fachlich gut ausgebildetes motiviertes und engagiertes Personal angewiesen. Und vor allem braucht er davon genug, um den umfangreichen Bedarf der ­öffentlichen Verwaltung zu decken und die anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können. Um die richtigen Leute zu binden, muss etwas geboten werden, das mit den Angeboten auf dem sonstigen Arbeitsmarkt Schritt halten kann.

Schaut man hier in andere Bereiche, lassen sich dort tiefgreifende Veränderungen, vielfältige Angebote in Sachen „flexible Arbeitszeit“ und damit „Verein­barkeit von Familie und Beruf“, „Gesundheits­management“, „Lifestyle“ oder ähnliches finden, an denen sich auch der Staat – neben der eigentlichen Vergütung – messen lassen muss.
 

Personalbedarf sichern

Da stellt sich auch die Frage, wie es bei aktuellem und potenziellem Personal ankommt, wenn ständig die „Einzusparen, weil zu teuer“-Diskussion auf den Tisch kommt. Müsste man nicht andersherum anfangen? Dass mit den Babyboomern ein großer Teil des Personals demnächst in den Ruhestand tritt und Nachwuchs aktuell eher knapp ist, muss vielmehr die Frage aufwerfen, was zu tun ist um Niveau und Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft auf dem aktuellen Stand beizubehalten.

Die entscheidenden Stichworte sind hier in Bayern schon sehr vertrautes Vokabular: Deregulierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung. Das ist es auch, was sich viele Bürger wünschen. Das haben zahlreiche Studien und zuletzt die vom dbb be­am­ten­­­bund und tarifunion durchgeführte forsa-Um­frage ergeben. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt der Verwaltungsvorgänge, ist das natürlich viel leichter gesagt als getan. Trotzdem wird es von entscheidender Bedeutung sein, hier erfolgreich voranzuschreiten.

Auch Ministerpräsident Söder ist seit jeher ein Unterstützer des Berufsbeamtentums in Bayern. Aber auch er will die Kosten im öffentlichen Dienst senken und verlangt zu prüfen, ob man sich in allen Bereichen den bisherigen Beamten­umfang noch leisten könne. Nachdem er bereits Anfang 2024 angekündigt hatte bis 2035 vor ­allem in der Verwaltung bis zu 5000 Stellen strei­chen, hat er zuletzt das Ziel gesetzt bis 2040 10.000 Stellen abzubauen. Durch KI und Bürokratie-Abbau könne das gelingen, äußerte er gegenüber dem Münchner Merkur. Das ­solle auch per Gesetz festgelegt werden. ­Darüber hinaus steht die Absicht der Rückführung von Teilzeitbeschäftigung weiter im Raum. Teilzeitbeschäftigte sollen ihr Stunden­maß anheben, auch durch gesetzliche Einschränkungen bei der familien­politischen Teilzeit. 
 

„Beamtenschelte ist populär, wenn eine Regierung nicht mehr weiterweiß, löst aber die Probleme nicht.“  
Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stellvertretender ­Ministerpräsident, Main-Echo, 1. September 2025

Noch fehlen konkrete Pläne, die eine Ein­schätzung der Absichten möglich machen würden. Es ist nicht klar, in welchen Be­rei­chen genau die Stelleneinsparungen stattfinden sollen. Und auch in Sachen Teilzeit fehlen noch konkrete Konzepte.

Für den BBB ist klar: nur auf freiwilliger Basis! Beschäftigten, die aufgrund vor­handener Gegebenheiten nicht mehr arbeiten können, soll zusätzlicher Hand­lungs­spielraum verschafft werden. Auch Anreize, die zur freiwilligen Erhöhung von Arbeitszeitanteilen motivieren, sind vorstellbar. „Verbote und gesetz­liche Einschränkungen wirken auf Mitarbeiter nicht motivierend“, so Nachtigall.

Auch hier aber gilt. Der Ansatz verlangt einen um­fassenderen Blick. Jeder kennt die Situation der Einführung neuer Abläufe. Das muss noch nicht mal KI sein. Neues erfordert zunächst einmal Mehraufwand. Auf den öffentlichen Dienst übertragen bedeutet das, mehr Arbeitskapazität. Mehr Arbeitskapazität gewinnt man nicht nur durch mehr Arbeitsstunden. Wichtiger Bestandteil ist hier auch das Arbeitsumfeld und die Arbeitseinstellung und Motivation der Beschäftigten.

Nichts wirkt demotivierender, als wenn der eigene Berufsstand regelmäßig in Frage gestellt wird, auf Sparpotential reduziert wird und gleichzeitig Errungenschaften wie die Teilzeit zur Besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zurückgefahren werden sollen.
 

Vorhandenes Personal ­bestmöglich einsetzen

Stattdessen muss man sich Gedanken darüber machen, wie vorhandenes Personal bestmöglich eingesetzt werden kann, um die anstehenden wichtigen und zukunftsweisenden Projekte erfolgreich abzuschließen. Denn an der Notwendigkeit der Maßnahmen, die aus Sicht des Ministerpräsidenten dazu dienen, den Stellenabbau zu ermöglichen, besteht kein Zweifel. Allerdings muss die vorrangige Zielsetzung genau die entgegengesetzte sein. Es geht darum den Bürgerinnen und Bürgern einen Staat zur Verfügung zu stellen, auf den sie sich verlassen können, der alle Aufgaben erfüllt, die sie von ihm erwarten dürfen und der in seiner technischen Ausgestaltung dem entspricht, was der sogenannten „aktuellen Stand der Technik/Technologie“ verlangt.

In diesem Zusammenhang hat die forsa-­Umfrage des dbb beamtenbund und tarifunion zum Nach­denken angeregt. Das Vertrauen in die Handlungs­fähigkeit des Staates nimmt ab. Gleichzeitig wün­­schen sich weite Teile der Bevölkerung weniger Vor­schriften und vereinfachte Abläufe. Und noch viel erschreckender: Zunehmend wird der öffentliche Dienst als „zu teuer“ empfunden. Hier zeigt sich ein Image-Problem, das nicht zuletzt auf ­Äußerungen von (Bundes)Politikern und Forschern beruht, die beim Berufsbeamtentum kurzfristiges Sparvolumen ausmachen wollen. Damit sind aber alle Diskussionen in dieser ­Richtung auch Wasser auf die Mühlen derjenigen, die den Staat ohnehin in Frage stellen. Dem muss ent­gegengewirkt werden.

Und noch ein anderer Aspekt: Kein Beamtenstatus bedeutet im Umkehrschluss ein Streikrecht auf der Seite der Beschäftigten. Sollen grundlegende Verwaltungsbereiche, unter anderem Schullehrer, wirklich ein Streikrecht erhalten? Das Chaos, dass regelmäßig bei Tarifverhandlungen in Kitas, oder anderen öffentlichen Einrichtungen entsteht, dürfte kaum dazu beitragen, das Vertrauen in Staat und öffentlichen Dienst zu stärken.

Mit dem demografischen Wandel stehen wir vor einer Zeit, in der nicht nur überdurchschnittlich viel Personal in den Ruhestand tritt, sondern die auch weniger personellen Nachwuchs bereithält. Gleichzeitig muss der öffentliche Dienst in verschiedensten Bereichen bestmöglich für die Zukunft und ihre weitere Entwicklung gerüstet wer­den. Das ist oberste Aufgabe und wichtigster Punkt der kommenden Jah­re. Das ist die ureigenste Aufgabe des ­Staates. Um hier erfolgreich zu sein, ist ein umfassender Blick gefragt. Die derzeit immer wieder entzündeten Strohfeuer rund um das Berufsbeamtentum sind da nicht hilfreich!

Der BBB wird sich weiter an der ­öffentlichen Diskussion beteiligen!