Ernennung
Beschäftigte, deren Geschlechtseintrag weder „männlich“ noch „weiblich“ ist, sollen künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Amtsbezeichnung erhalten. Bisher war die Benennung strikt binär geregelt.
Dienstliche Beurteilungen
Die Regeln für Beurteilungen werden modernisiert. Wenn bei Bewerbungen unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien zugrunde liegen oder Eignungsaussagen fehlen, können künftig Anlassbeurteilungen nach einer einheitlichen Richtlinie erstellt werden. Damit sollen Bewerbungsverfahren vergleichbarer und transparenter werden.
Ruhestand bei Dienstunfähigkeit
Die Vorschriften zum Gutachtensauftrag werden an die Rechtsprechung angepasst:
- Dienstvorgesetzte müssen künftig die Gründe darlegen, die eine Dienstunfähigkeit vermuten lassen, und Art sowie Umfang der ärztlichen Untersuchung in Grundzügen festlegen.
- Gleichzeitig bleibt es möglich, eine amtsärztliche Untersuchung allein wegen gehäufter Fehlzeiten anzuordnen.
- Klarstellungen betreffen auch den Antragsruhestand bei Schwerbehinderung.
- Die bisherige Sonderregel, wonach Nebentätigkeiten bei begrenzter Dienstfähigkeit zusätzlich eingeschränkt waren, entfällt. Es gelten künftig dieselben Vorgaben wie für Teil- und Vollzeitkräfte.
Nebentätigkeiten
Das Nebentätigkeitsrecht ergeben sich zahlreiche Änderungen durch die Umsetzung des ersten Modernisierungsgesetzes:
- Die Grenze für eine regelmäßige Versagung steigt von acht auf zehn Wochenstunden.
- Genehmigungsfrei bleiben Tätigkeiten bis zehn Wochenstunden und bis 10.000 Euro jährlich.
- Der Betrachtungszeitraum für die zeitliche Belastung wird auf das Kalenderjahr ausgeweitet.
- Für die Mitarbeit in landwirtschaftlichen Betrieben gilt: Solange die Beanspruchung im Schnitt zehn Wochenstunden nicht wesentlich übersteigt, liegt kein Versagungsgrund vor.
- Auch genehmigungsfreie Tätigkeiten dürfen nicht ausgeübt werden, wenn Versagungsgründe bestehen.
Arbeitszeit und Homeoffice
Es wird klargestellt, dass bei Krankheit nur die Sollzeit anzurechnen ist; Plusstunden zählen nur, wenn sie tatsächlich erbracht wurden. Zudem gelten für Homeoffice grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für die Arbeit in der Dienststelle, da die gleitende Arbeitszeit das Regelmodell ist.
Redaktionelle Anpassungen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden überholte Regelungen gestrichen, darunter das Beamtenverhältnis auf Probe sowie die arbeitsmarktpolitische Beurlaubung, die beide Ende 2024 ausgelaufen sind.