Tarifrecht

 

Bewerbungsverfahren: Schadensersatz wegen Google-­Recherche?

Die Universität Düsseldorf durfte einen Bewerber zwar aufgrund einer Vorstrafe ablehnen, doch weil sie diesen zuvor im Netz gegooglet hatte, ohne ihm dies mitzuteilen, muss sie eine Entschädigung zahlen. Die vorinstanzlich ausgeurteilten 1.000 Euro befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) für ausreichend (Urteil vom 05.06.2025 – 8 AZR 117/24).

Wenn Führung versagt

LAG Köln stärkt Arbeitnehmerrechte und spricht hohe Abfindung zu

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) hat das LAG Köln die Auf­lösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung bestätigt. Sexistische Nachrichten, Beleidigungen und willkürliche Repressalien durch den Geschäftsführer machten die Fortsetzung für die Klägerin unzumutbar. Das Gericht sprach eine Abfindung von über 68.000 Euro zu – auf Grundlage einer außergewöhnlich hohen Quote von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.