Bewerbungsverfahren: Schadensersatz wegen Google-Recherche?
Die Universität Düsseldorf durfte einen Bewerber zwar aufgrund einer Vorstrafe ablehnen, doch weil sie diesen zuvor im Netz gegooglet hatte, ohne ihm dies mitzuteilen, muss sie eine Entschädigung zahlen. Die vorinstanzlich ausgeurteilten 1.000 Euro befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) für ausreichend (Urteil vom 05.06.2025 – 8 AZR 117/24).
