Bundesverfassungsgericht zur Tarifautonomie
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte angeordnet, dass das Unternehmen Coca-Cola seinen Mitarbeitern in Nachtarbeit und Nachtschichten die gleichen Zuschläge zahlen müsse. Dieses und ein weiteres Urteil kassierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun ein – BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2024 – 1 BvR 1109/21.
