Tarifrecht

 

Bundesverfassungsgericht zur Tarifautonomie

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte angeordnet, dass das Unternehmen Coca-­Cola seinen Mitarbeitern in Nachtarbeit und Nachtschichten die gleichen Zuschläge zahlen müsse. Dieses und ein weiteres Urteil kassierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun ein – BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2024 – 1 BvR 1109/21.

 

Probezeit muss kürzer sein als ein befristetes Arbeitsverhältnis

Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält das Arbeitsverhältnis dennoch für ordentlich kündbar, allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des § 622 Abs. 3 BGB – BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024; AZ.: 2 AZR 275/23.

 

TV-L: Stufenzuordnung

Erneute Änderung der Durchführungshinweise zur Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung