Beamtenrecht

 

Das Remonstrationsverfahren und die Pflicht des Beamten zum „Ungehorsam“

Müssen dienstliche Anordnungen des Vorgesetzten immer befolgt werden? Wie weit geht die Gehorsamspflicht eines Beamten? Fakt ist, „blinden“ Gehorsam des Beamten gibt es nicht. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie sich ein Beamter verhalten muss, wenn dieser von der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung nicht überzeugt ist. Die Lösung: die Remonstration.

Diszipli­nar­maßnahmen nur bei Vorsatz ­zulässig

Beamte müssen Besoldungs­mitteilungen bei wesentlichen Änderungen prüfen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 5. Dezember 2024 (Az. 2 C 3.24) entschieden, dass Beamte ihre Besoldungsmitteilungen bei wesent­lichen Ände­rungen ihrer dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit über­prüfen müssen. Eine Verletzung dieser Dienstpflicht erachtet das BVerwG allerdings nur bei Vorsatz für „disziplinarwürdig“.

 

Verzicht auf vorgeschriebene ­Regelbeurteilungen: Bewerbungs­verfahren fehlerhaft

Ein Verzicht auf die regelmäßig vorgeschriebenen Beurteilungen kann ­gravierende Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Bewerbungsverfahren haben, so das OVG Saarlouis in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 3. Januar 2025, Az. 1 B 172/24). Die nur aus Anlass des Bewerbungsverfahrens eingeholte Bewertung biete keine tragfähige Grundlage.

 

Rechtspfleger wirft Akten in den Fluss: Entfernung aus dem Dienst