Das Remonstrationsverfahren und die Pflicht des Beamten zum „Ungehorsam“
Müssen dienstliche Anordnungen des Vorgesetzten immer befolgt werden? Wie weit geht die Gehorsamspflicht eines Beamten? Fakt ist, „blinden“ Gehorsam des Beamten gibt es nicht. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie sich ein Beamter verhalten muss, wenn dieser von der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung nicht überzeugt ist. Die Lösung: die Remonstration.