Beamtenrecht

Rechtspfleger wirft Akten in den Fluss: Entfernung aus dem Dienst

Ein Rechtspfleger, der mit psychischen Problemen kämpfte, entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss. Das hat die Entfernung aus dem Dienst zur Folge.

Bereits 2015 stand der Justizoberinspektor unter starkem Arbeitsdruck und wusste sich keinen anderen Ausweg, als zahlreiche Akten in einer Plastiktüte in einen Fluss zu werfen. Doch die Dokumente wurden entdeckt, und der Beamte wurde wegen Verwahrungsbruchs im Amt, Urkundenunter­drückung und versuchter Sachbeschädigung zu einer Geld­strafe verurteilt.

Sein Dienstherr reagierte konsequent: Nach einer vorläufigen Suspendierung entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Urteil vom 2. September 2024, Az. 28 K 263/22.WI.D), dass der Beamte endgültig aus dem Dienst entfernt wird. Das Gericht sah in seinem Verhalten ein schwerwiegendes innerdienstliches Dienstvergehen, insbesondere einen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht. Da das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit unwiderruflich zerstört sei, könne der Beamte nicht weiter im öffentlichen Dienst verbleiben. Gerade im Justizbereich sei die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beschäftigten unerlässlich.