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Im Fokus

TVöD: Das Ergebnis ist prägend für den öffentlichen Dienst

Mit Spannung verfolgen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst derzeit die Gespräche an den Verhandlungstischen, an denen das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen ausgehandelt werden soll. Eine Einigung war selten so schwierig. Die Verweigerungs­haltung der Arbeitgeber selten so konsequent, aber auch kränkend für die Beschäftigten.

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst befinden sich derzeit in einer entscheidenden Phase. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, also Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen, geht es nicht nur um finanzielle Verbesserungen. Es geht auch um die Zukunftsfähigkeit des gesamten Sektors. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat seine Forderungen frühzeitig formuliert und seine Mitglieder haben sich im Rahmen zahlreicher und gut besuchter Protestaktionen für diese Forderungen stark gemacht. Doch auch nach der dritten Verhandlungsrunde war ein Abschluss nicht in Sicht. Die Arbeitgeber haben die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Tarifverhandlungen sind ins Schlichtungsverfahren gegangen. Nun haben die Schlichter eine Empfehlung vorgelegt.

Der fehlende Einigungswille der Arbeitgeber stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Als fehlende Wertschätzung wird er von Arbeitnehmerseite empfunden.
 

Ein schwieriger Start

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen haben sich von Anfang an als schwierig erwiesen. Schon in den ersten Verhandlungsrunden war klar, dass die Vorstellungen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften weit auseinandergehen. Während die Arbeitnehmerseite ihre Forderung frühzeitig und deutlich formuliert hatte, weigerten sich die Arbeitgeber bis in die dritte Verhandlungsrunde hinein, konkrete Vorstellungen zu formulieren. Eine Verhandlungsbasis fehlte somit völlig.


Der fehlende Einigungswille der Arbeitgeber

Schon im Oktober des vergangenen Jahres hatten die Gremien des dbb ihre Forderung beschlossen:

Es geht um eine Entgelterhöhung im Volumen von 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate). Dabei kann das Volumen auch zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen genutzt werden. Daneben geht es um eine Vielzahl weiterer Verbesserungen u. a. für Auszubildende und dual Studierende. Aber auch um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, wie eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“ und zusätzliche freie Arbeitstage, um die zunehmende Arbeitsverdichtung auszugleichen.

„Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwohl. Es ist längst an der Zeit, diese Leistung mit einer gerechten Entlohnung und besseren Arbeitsbedingungen zu würdigen“, erklärte Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion. „Die fehlende Bereitschaft der Arbeitgeber, auf diese berechtigten Forderungen einzugehen, ist nicht nur ein Problem für die Beschäftigten, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt.“

„So viel Verweigerung war nie“, kritisierte auch dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer nach dem erfolglosen Ende der dritten Verhandlungsrunde am 17. März 2025 in Potsdam. „Bund und Kommunen haben mit viel Verzögerung und destruktiver Energie einen Kompromiss verhindert. Mit dieser Taktik verärgern und demotivieren die Arbeitgebenden ihre Beschäftigten. Außerdem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt“, so der dbb-Vize. „Es ist völlig richtig, dass wir unsere marode Infrastruktur sanieren müssen. Aber klar ist doch auch: Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sind unverzichtbarer Teil dieser Infrastruktur. Brücken, Straßen, Kitas, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Krankenhäuser: Nichts funktioniert ohne ausreichend Personal. Ohne faire Bezahlung und attraktive Arbeitsbedingungen wird das aber nicht zu gewinnen und zu halten sein.“

Die Arbeitgeber müssten sich bewusst machen, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht nur den Betrieb am Laufen halten, sondern durch ihre Arbeit auch das Vertrauen und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger sichern. Wer die öffentliche Verwaltung stärken will, muss den Menschen, die dort arbeiten, angemessene Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen bieten.


Der Vorschlag der Schlichter

Am 17. März 2025 haben die Arbeitgeber die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und die Schlichtung angerufen. Zuvor war deutlich geworden, dass die Positionen der Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite zu weit auseinander liegen, um zu einer Einigung zu kommen, und dass auf Arbeitgeberseite keine Bewegung mehr absehbar war.

Nun haben die Schlichter ihre Empfehlung vorgelegt. Sie schlagen eine zweistufige Erhöhung der Einkommen vor: um zunächst drei Prozent ab 1. April 2025 (mind. 110 Euro) und weitere 2,8 Prozent im kommenden Jahr ab 1. Mai.

Neben einer Entgeltanpassung sind eine Vielzahl weiterer Einzelheiten vorgesehen: So soll die Laufzeit 27 Monate betragen. Ab 2026 ist eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgesehen. Gleichzeitig sollen Beschäftigte außerhalb von Kliniken und Pflegeheimen die Möglichkeit bekommen, Teile davon in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 sollen sie dem Schlichtervorschlag zufolge einen weiteren Urlaubstag bekommen. Ab 2026 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Darüber hinaus empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.

Nun sind erneut die Tarifpartner am Zug. Voraussichtlich am 5. April wird über den Vorschlag der Schlichtung erneut verhandelt. Wie lange diese Verhandlungen dauern, ist offen.

„Natürlich werden wir nun versuchen, eine erfolgreiche Schlichtung zu gestalten“, schaute Geyer im Vorfeld der Schlichtung nach vorne. Gleichzeitig rief Andreas Hemsing, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission, in Verhandlungs- und Bundestarifkommission dazu auf, „für den Fall eines Schlichterspruchs, der weit weg von unseren Erwartungen sein wird, sich jetzt schon mit dem Thema Arbeitskampf nach einer Schlichtung zu befassen. Auch wenn wir der Schlichtung natürlich eine Chance geben, wäre es angesichts der krassen Verweigerungshaltung von Bund und Kommunen fahrlässig, dies nicht zu tun. Wer das Vorgehen von Bund und Kommunen hier in Potsdam erlebt hat, muss davon ausgehen, dass am Ende kein Kompromiss, sondern ein Diktat stehen soll.“
 

Wie geht es weiter? Urabstimmung und Vollstreik?

Lässt sich in der nun anstehenden Verhandlungsrunde keine Einigung finden, wären Urabstimmung unter den Mitgliedern und gegebenenfalls Vollstreik die Folge.

Es zwei Möglichkeiten: Wird die Empfehlung angenommen, gibt es einen Tarifabschluss. Ist das Ergebnis für eine Seite aber unannehmbar, kann eine Urabstimmung eingeleitet werden, bei der die Gewerkschaftsmitglieder anonym abstimmen, ob unbefristet gestreikt wird. Ein solcher Vollstreik findet nur statt, wenn sich mindestens 75 Prozent der unter den TVöD fallenden Mitglieder des dbb dafür aussprechen.

Ein Vollstreik würde die öffentliche Verwaltung zum Stillstand bringen. Er wäre aber auch ein eindeutiges Signal. Dabei sind sich die Gewerkschaften ihrer Verantwortung auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sehr bewusst. Ein Vollstreik wäre das letzte Mittel, aber es könnte notwendig werden, um den Arbeitgebern klarzumachen, wie ernst es den Beschäftigten mit ihrer Forderung ist. Doch der Weg dorthin ist noch lang, und die Hoffnung auf eine Lösung durch die Schlichtung bleibt bestehen.


Flexibilisierung der Arbeitszeiten: Ein notwendiger Schritt für die Zukunft

Neben der Entlohnung spielt auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten eine zentrale Rolle in den Tarifverhandlungen. Der öffentliche Dienst hat mit zunehmenden Herausforderungen im Hinblick auf Fachkräftemangel und Arbeitsbelastung zu kämpfen. Um konkurrenzfähig zu bleiben und als Arbeitgeber für junge Talente attraktiv zu wirken, ist es notwendig, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und den Beschäftigten mehr Handlungsspielraum zu geben. Flexible Arbeitszeiten sind längst ein Muss, um den modernen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gerecht zu werden.

In einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt erwarten junge Fachkräfte nicht nur ein angemessenes Gehalt, sondern auch Arbeitsmodelle, die ihre Lebensrealität widerspiegeln. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten könnte hier ein wichtiges Instrument sein, um den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber wieder wettbewerbsfähiger zu machen.
 

Angemessene Entlohnung: Ein Schlüssel zur Zukunft des öffentlichen Dienstes

Klar ist: Die Forderung nach einer angemessenen Entlohnung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Angemessene Löhne sind der Grundstein dafür, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft hochqualifizierte und engagierte Fachkräfte anziehen kann. Wenn die Gehälter im öffentlichen Sektor weiter hinter denen in der Privatwirtschaft zurückbleiben, wird es zunehmend schwieriger, Fachkräfte zu gewinnen.

Der öffentliche Dienst muss in der Lage sein, im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können. Nur so können auch in Zukunft die wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie etwa die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten, Bildung und öffentlicher Sicherheit, aufrechterhalten werden. Ein Wettbewerbsnachteil in diesem Bereich könnte dazu führen, dass immer mehr qualifizierte Fachkräfte in die Privatwirtschaft abwandern und wichtige staatliche Aufgaben nicht mehr adäquat erfüllt werden können.

Schon jetzt machen sich die Aufgabenverdichtung, die zunehmende Komplexität der Verwaltungsvorgänge und die starke Arbeitsbelastung sehr deutlich bemerkbar. Dieser Tatsache entspringen auch weite Teile der Forderung des dbb.

Es ist von entscheidender Bedeutung, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten. Angemessene Entlohnung und verbesserte Arbeitsbedingungen sind grundlegende Bausteine, um ihn als attraktiven Arbeitgeber zu platzieren.
 

Fazit: Es geht um mehr als nur Geld

Die aktuellen Tarifverhandlungen im TVöD stehen stellvertretend für ein weit größeres Thema: Es geht nicht nur um höhere Gehälter oder bessere Arbeitsbedingungen, sondern um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Die große Einsatzbereitschaft der Beschäftigten und ihre aktive Teilnahme an Protestaktionen sollten die Arbeitgeber als starkes und wichtiges Signal werten. Egal an welchem Ort in Bayern, Ansbach, Hof, und insbesondere in Nürnberg am 13. März, die Mitglieder des dbb waren zahlreich vertreten.

Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, fasst die Situation treffend zusammen: „Wir stehen in dieser Auseinandersetzung nicht nur für die Interessen der Beschäftigten, sondern für die Zukunft des öffentlichen Dienstes als Ganzes. Der Staat braucht gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte – und dafür müssen die Arbeitgeber endlich die richtigen Weichen stellen.“

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein. Die Mitglieder des dbb treten weiterhin für ihre berechtigten Anliegen ein. Sie kämpfen für ihre Rechte, aber auch für die Zukunft des öffentlichen Dienstes!