Beamtenrecht

 

Überlastungsanzeige

Fachkräftemangel, Aufgabenzuwächse, unbesetzte Stellen – in viele Dienst­stellen sind die Beschäftigten mit einer anhaltenden Überlastungssituation konfrontiert. Fehler oder Mängel, längere Bearbeitungszeiten, Beschwerden von Bürgern, Termin- bzw. Fristversäumnisse oder Regress­ansprüche sind die Folge. Darüber hinaus kann die ständige Überbelastung im Berufsleben bei den Beschäftigten zu ersthaften Erkrankungen seelischer oder körperlicher Natur führen. Hiergegen kann und muss sich der Beschäftigte zur Wehr setzen können. Die Überlastungsanzeige ist dabei das richtige Instrument.

 

Entlassung wegen diskriminierender WhatsApp-„Sticker“

Ein Beamter, der diskriminierende und rassistische „Sticker“ in WhatsApp-Chatgruppen hochlädt, kann aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Dies gelte unabhängig davon, ob damit eine bestimmte Gesinnung verbunden sei, entschied das VG Koblenz (Urteil vom 20. Februar 2024, Az. 5 K 733/239).

 

Urteil des VG München zur amts­ärztlichen Untersuchung

Das Verwaltungsgericht München hat in einem aktuellen Beschuss vom 20. Februar 2024 ( Az. M 5 E 23.5421) über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung bezüglich einer amtsärztlichen Untersuchung entschieden.

 

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Beschluss vom 4. Dezember 2023, Az. VG 5 K 77/21).

VGH München

Arglistige Täuschung führt zur Rücknahme der Ernennung auf Lebenszeit

Mit Beschluss vom 1. Februar 2024 (Az. 6 ZB 23.237) hat sich der Verwaltungsgerichtshof München mit der Rücknahme der Ernennung eines Bundesbeamten auf Lebenszeit aufgrund arglistiger Täuschung wegen des Verschweigens eines epileptischen Anfalls befasst.