Corona: Auch Ungeimpfte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Auch wer nicht geimpft war, hat im Fall einer Corona-Infektion Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20.03.2024 - 5 AZR 234/23). Ob die Infektion symptomfrei verlaufen ist, sei dabei unerheblich.