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Im Fokus

Visionen für den öffentlichen Dienst

Ob Haushaltsgesetz, Tarifeinigung oder Besoldungsanpassung – es kostet. Keine leichte Zeit für Finanzminister und Parlament. Die Mittel sind begrenzt, die Anforderungen vielfältig. Bei der Schwerpunktsetzung muss mit Bedacht vorgegangen werden. Gerade aus Sicht des öffentlichen Dienstes durchläuft man eine Zeit, in der auch die Personalentwicklung unter ganz verschiedenen Aspekten im Auge behalten werden muss.

Die Tarifeinigung war die kostspieligste seit langem – das wird BBB-Chef Rainer Nachtigall häufig in Gesprächen entgegengehalten – und die damit verbundene Übertragung in den Beamtenbereich mache die Sache natürlich noch „schwieriger“. Um es kurz und vorweg zu sagen: Die Einkommensanpassung im öffentlichen Dienst war nur die gerechtfertigte Teilhabe an der allgemeinen Entwicklung. Sie entsprach der vorangegangenen Lohnentwicklung in anderen Wirtschaftsbereichen und den schwierigen Zeiten, die seit der letzten Anpassung zu durchlaufen waren. Auch wenn die nun einzuplanende Summe eine größere ist. Das liegt nur daran, dass Aufholbedarf bestand. 
 

Attraktive Arbeits­bedingungen sind ein MUSS

Und die Notwendigkeit, diesem Aufholbedarf gerecht zu werden, ist nicht zu unterschätzen. Zunehmend macht sich der Nachwuchsmangel im öffentlichen Dienst bemerkbar. Wo früher Bewerber Schlange standen, Dienstherrn die umfassende Wahl hatten, für wen sie sich entscheiden, muss nun mancherorts darum gebangt werden, wie offene Stellen besetzt werden können. Die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen, wie Bezahlung, Arbeitszeit, Flexibilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Fortkommensmöglichkeiten sind immer noch – egal, ob inner- oder außerhalb des öffentlichen Dienstes – die wesentlichen Punkte bei der Entscheidung für oder gegen einen Arbeitsplatz, auch wenn weitere Aspekte zunehmend eine Rolle spielen.

Ein Feld also, in dem der öffentliche Dienstherr unbedingt am Ball bleiben muss! Denn sollten sich vorhandene Lücken langfristig vertiefen, sind schnelle Lösungen kaum noch möglich.

Schnelle Besoldungs­anpassung war wichtig!

Umso wichtiger war die schnelle Reaktion des bayerischen Dienstherrn im Rahmen der Einkommensrunde: Anfang Dezember 2023 hatten sich die Tarifvertragsparteien des TV-L, auf der einen Seite die Länder, auf der anderen Seite der dbb beamten­bund und tarifunion, auf ein gestaffeltes Tarif­er­gebnis geeinigt, nach dem die Beschäftigten einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationszuschlag in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten (1.800 Euro im Dezember 2023 und ab Januar 2024 in den Monaten Januar bis Oktober jeweils 120 Euro), ab 1. November 200 Euro, und ab 1. Februar 2025 dann 5,5 Prozent mehr.

Unmittelbar darauf sagte kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf den Beamtenbereich zu. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt inzwischen vor und durchläuft demnächst das legislative Verfahren im Landtag. Im Bereich der dynamisierten Zulagen konnten durch Intervention des BBB noch positive Anpassungen erreicht werden. Verbesserungsbedarf verbleibt aber noch in einzelnen Fachbereichen, mit denen sich nun der Landtag zu befassen haben wird.

Im Ergebnis entspricht die nun für den Beamten­bereich vorgesehene Regelung den oben dargestellten Punkten. Entsprechend dem System des Berufsbeamtentums und der damit einhergehenden Einheit von Berufsleben und Ruhestand, erhalten – anders als im Tarifbereich – auch Versorgungsempfänger eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes.

Bei Anwärtern beträgt die Einmalzahlung 1.000 Euro, bei Dienstanfängern 600 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich anteilig, entsprechend ihrer Arbeitszeit. Zur Berechnung weiterer Besoldungsbestandteile, wie z. B. Zuschläge bei Altersteilzeit oder Dienstunfähigkeit, wird er nicht herangezogen.
 

Vorgriffsweise Zahlung!

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die erforderlichen Umprogrammierungen bei der Bezügeauszahlung schnellstmöglich durchzuführen. Ende März sind vorgriffsweise Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie erfolgt, obwohl sich das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Ein deutliches Zeichen an die Beschäftigten, dass man deren Bedürfnisse ernst nimmt.
 

Doppelhaushalt hat Lücken

Schon vor dem Besoldungsanpassungsgesetz hat die Bayerische Staatsregierung bereits den viel weitreichenderen Entwurf, den Entwurf des Doppelhaushalts 2024 / 2025 im Landtag eingebracht. Hier geht es um die grundlegenden Planungen für die kommenden zwei Jahre. Es werden Mittel für bestimmte Projekte vorgesehen und auf die einzelnen Ressorts verteilt. Gleichzeitig finden sich auch zahlreiche Regelungen, die die Stellenausstattung, -besetzung, und damit das berufliche Fortkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bestimmen. Von besonderer Bedeutung ist hier der vielzitierte Artikel 6i des Haushaltsgesetzes, der in den vergangenen Jahren, regelmäßig Mittel für Stellenhebungen veranschlagte. Seit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts vor über 10 Jahren, mit dem unter anderem dem Leistungsgedanken zu stärkerer Betonung verholfen wurde, hat man sich darauf geeinigt, hierauf besonderes Augenmerk zu richten. Im vorgelegten Entwurf ist er unbesetzt.
 

Besoldungstabellen ab November 2024

Laut Gesetz Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025

Leistungsgedanke? Es fehlen Stellenhebungen!

Das hat der BBB in einer Eingabe gegenüber dem Landtag schärfstens kritisiert. Wertschätzung und Perspektiven für alle, in allen Bereichen und über alle Beschäftigtengruppen hinweg, muss oberstes Gebot bleiben. Gerade mit Blick auf Nachwuchsgewinnung, Mitarbeiterzufriedenheit und Personalbindung darf dieser Aspekt keinesfalls vernachlässigt werden.

Die Regierungsparteien selbst haben das in ihrem Koalitionsvertrag so festgelegt. Wer sich dazu in Widerspruch setzt, verspielt entgegengebrachtes Vertrauen. Dort wurde festgelegt, dass Beförderungen das Kernelement zur Honorierung von Leistung der Beschäftigten des Freistaats bleiben sollen. Zudem heißt es dort: „Wir werden daher die Beförderungsmöglichkeiten in Bayern für alle Beamtengruppen kontinuierlich weiter verbessern, auch durch Stellenhebungen.“

Die Stellenhebungen auszusetzen, würde einen (fatalen) Schritt rückwärts bedeuten. Die Beschäftigten haben bereits Leistungen erbracht, die häufig auch in Beurteilungen ihren Niederschlag gefunden haben. Hier müssen die folgerichtigen Reaktionsmöglichkeiten seitens des Dienstherrn zumindest im Umfang der vergangenen Jahre erhalten bleiben. Auch nach den Regelungen im vergangenen Haus­haltsgesetz, ist eine Fortsetzung an dieser ­Stelle dringend erforderlich. Ungleichgewichte innerhalb der Verwaltung müssen vermieden werden. 

Besoldungstabellen ab Februar 2025

Laut Gesetz Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025

Personelle Ausstattung ­fördern

Hier liegt – zusammen mit weiteren Aspekten – der Schlüssel für einen starken, stabilen, aber auch wandlungsfähigen Staat. Je herausfordernder die gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Lage, umso wichtiger wird die Funktion des öffentlichen Dienstes als verlässliches und stabiles Fundament staatlichen Handelns. Als solches verlangt er besondere Aufmerksamkeit – sowohl hinsichtlich technischer, finanzieller, als auch personeller Ausstattung. Und gerade letztere steht derzeit auf der Kippe. 

Der Staat braucht nicht nur viel Personal. Er braucht auch gut ausgebildetes, fachlich kompeten­tes und engagiertes Personal. Das ist auf dem Arbeitsmarkt deutlich umkämpfter als noch vor einigen Jahren. Erforderlich ist es, ein in sich stimmiges und umfassendes Anreizsystem zu schaffen, das Menschen in den öffentlichen Dienst zieht und sie dort hält – auf lange Sicht. Das reicht vom Image des öffentlichen Dienstes, seiner Anerkennung im öffentlichen Meinungsbild, und seinen Beschäftigungsbedingungen, den Fortkommens- und Ge­staltungsmöglichkeiten, die er bietet.

Hier muss der Blick schon weiter in die Zukunft gehen, als es die Spanne eines Doppelhaushalts zulässt. Und dieser Blick muss auch weit über den Rand des Geldbeutels hinausreichen. Hier dürfen nicht nur monetäre Aspekte zählen. Selbst wenn diese natürlich den Rahmen bestimmen, sind immer Gewichtungen möglich!

Hier sind längerfristige Visionen gefragt, die aber unbedingt in der aktuellen Gesetzgebung ihren Niederschlag finden müssen. Wo enge finanzielle Spielräume schnelle Sparmaßnahmen notwendig erscheinen lassen, muss immer auch die langfristige Folge einbezogen werden. Je größer die Sparzwänge, desto leichter gerät das in Vergessenheit.

Nun hat Bayern das Glück, kraft einer soliden Haushaltsführung, die von allen internationalen Ratingagenturen Bestnoten erhält, noch nicht fatalen Einschränkungen zu unterliegen. Aber vorausschauende Planungen und kluges Gewichten von Prioritäten bleibt – auch mit Blick auf den ­öffentlichen Dienst – unerlässlich. Das da seitens der Beschäftigten häufig andere Schwerpunkte zu setzen wären, liegt vermutlich in der Natur der Sache. Umso wichtiger, dass ihren Aspekten Gehör und Raum in der politischen Diskussion verschafft wird.

In zahlreichen Gesprächen mit Staatsregierung, Parlamentariern und Vertretern von Interessenverbänden und freier Wirtschaft, ist der BBB bemüht, für dieses Thema zu sensibilisieren.

Bayern hat soliden ­Grundstock geschaffen

Es muss darum gehen, einen auf allen Ebenen und in allen Bereichen attraktiven öffentlichen Dienst zu gestalten, der den Nachwuchs für sich einnimmt, vorhandenes Personal bindet und langfristig im Arbeitsleben hält. Einen öffentlichen Dienst, der mit der freien Wirtschaft konkurrieren kann und damit in der Lage ist, politische Entscheidungen optimal umzusetzen und den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Service zu bieten.

Der Freistaat Bayern hat mit den Regelungswerken der Vergangenheit bereits einen soliden Grundstock gelegt und zahlreiche Instrumente geschaffen, die schon heute – insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase – viele Optionen bieten. Auch die aktuelle Übernahme des Tarifergebnisses in den Beamten- und Versorgungsbereich ist ein weiterer wertvoller Baustein für einen attraktiven bayerischen öffentlichen Dienst. 

Nicht optimal in dieser Hinsicht erscheint es da, wenn – so eine Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder – über die Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten im öffentlichen Dienst nachgedacht wird. In jahrelanger (teilweise Kleinst-) Arbeit hat sich Bayern hier in Vorbildfunktion und häufig Vorreiterrolle gebracht.

An kaum einem anderen Arbeitsplatz sind Familie und Beruf so gut zu vereinbaren, wie im öffentlichen Dienst. Für viele Beschäftigte ein wichtiger Eintrittsgrund.

Teilzeitmöglichkeiten sind wichtiger Aspekt

Wie wichtig das ist, zeigt sich auch an aktuellen Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Von dort teilt man z. B. mit „Vollzeitbeschäftigte wünschen sich kürzere Arbeitszeiten“. Das gelte sowohl für Männer als auch Frauen. Außerdem sei „nicht jedes Arbeitsmodell ... in jeder Lebensphase gleich gut geeignet ... deshalb sollten Arbeitszeiten individuell angepasst werden können.“ Auch weist man darauf hin: „Das Potential, mehr Arbeitsstunden zu mobilisieren, ist bei den Arbeitszeitwünschen begrenzt. Wenn aber die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, Mobilarbeit und Erwerbsanreize verbessert würden, dürften auch die Arbeitszeitwünsche nach oben gehen“. Wichtige Hinweise für den Umgang mit Arbeitszeitmodellen, allgemeinen Arbeitsbedingungen und begleitenden Umständen. Dabei sei aktuell die Teilzeitquote mit 39,2 Prozent so hoch wie noch nie. 

Einschränkungen an dieser Stelle liegen also völlig entgegen dem allgemeinen Trend. Anreize zu setzen und Möglichkeiten zu schaffen, die Arbeitszeit auf freiwilliger Basis auszudehnen, ist dagegen mit Blick auf den sich anbahnenden Personalengpass durchaus sinnvoll.
 

Digitalisierung, ­Entbürokratisierung

Es bleiben aber auch noch zahlreiche weitere Bereiche, in denen ebenfalls weiter vorangegangen werden muss. Entbürokratisierung und Digitali­sierung sind hier die Schlagworte, die schon jetzt in aller Munde sind.
Beides kann das Arbeitsleben der Menschen im öffentlichen Dienst deutlich erleichtern. Und natürlich gegebenenfalls auch erschweren, falls die Schritte, die hier unternommen werden, zu zaghaft sind. 
Dass Entbürokratisierung und Deregulierung hohes Potenzial in Sachen Arbeitsersparnis bergen, ist inzwischen allen klar. Dass es für den Wirtschaftsstandort Bayern unerlässlich ist, vermutlich auch. Bedacht werden muss aber auch der enorme Arbeitsaufwand, der die Sichtung, Prüfung und Beurteilung der kaum überschaubaren Menge von Normen mit sich bringt. Gleichwohl ein wertvolles Ziel, das unbedingt weiterverfolgt werden muss.
Ähnliches gilt für die Digitalisierung. Wie jede Neuerung stellt sie in einem ersten Schritt Mehrbelastung dar, die bewältigt werden muss. Das spricht keinesfalls gegen sie. Es ist nur wichtig, dies im Auge zu haben, um die Planungen entsprechend anzugehen und die betroffenen Beschäftigten nicht unnötig zu entmutigen.

Viele der hier angesprochenen Themen sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Manche Punkte gehen aber im tagtäglichen Politikgeschäft und angesichts der Größe und Komplexität öffentlicher Personalkörper unter. Der BBB sucht auch in dieser Hinsicht durchgehend das Gespräch.

Speziell die Digitalisierung bietet vielfältige Möglichkeiten mit Blick auf die Probleme, vor denen der öffentliche Dienst steht. Mit entsprechender Infrastruktur bereitet sie aber nicht nur einem neuen, modernen öffentlichen Dienst den Weg, sondern sie erweitert auch Beschäftigungsmöglichkeiten und -modelle, die ihn wiederrum Attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte machen.

Grundlegende Themen, denen sich die Verwaltung – auch finanziell – stellen können muss.