TVöD/TV-L: Doch kein voller Inflationsausgleich in Elternzeit?
Mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) hat das Arbeitsgericht Essen im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen (vgl. BBB Nachrichten Mai/Juni, Seite 26). Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Berufungsverfahren anders entschieden. Der Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
