Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht Handlungsbedarf
Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Eltern
Die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile verstößt dann gegen das Gleichheitsgebot, wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen, entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 12. Juli 2024 (Az.: 1GR 24/22; Anlage).
