Beamtenrecht

BVerfG

Berliner Besoldung verfassungswidrig

Neue Vorgaben für die Beurteilung der Amtsangemessenheit – Das BVerfG hat die Besoldung der Berliner Beamten für die Jahre 2008 bis 2020 in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 5/18 u.a.). Mit den nun vorliegenden Entscheidungsgründen konkretisiert das Gericht seine Rechtsprechung und setzt neue Maßstäbe für die Besoldungsgesetzgebung von Bund und Ländern. Nachfolgend werden die zentralen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst.

 

Aktuelle Änderungen des Bayerischen Beamten­versorgungsgesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 23. De­zem­ber 2025 (GVBl. S. 643) hat der Bayerische Landtag ­mehrere Änderungen im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) beschlossen.

Neue Aktivrente ab 01.01.2026

Neue Aktivrente - Was gilt für Beamte und Versorgungs­empfänger?

Handlungsempfehlung und Bewertung

Gewährung von Vaterschaftsurlaub bzw. Freistellung für ­gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt des Kindes für Beamtinnen und Beamte

Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 der sog. EU-Vereinbar­keits­richtlinie vom 20.06.2019 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, einen 10-tägigen Vaterschafts­urlaub zu gewähren. Deutschland hat diesen An­spruch bislang nicht gesetzlich umgesetzt. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, vorhan­dene Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld würden ausreichen. Diese Sichtweise ist jedoch zunehmend umstritten. So hat im September das Verwaltungsgericht Köln einem Bundesbeamten unmittelbar aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie einen Anspruch auf vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt seines Kindes zugesprochen. Begründet wurde dies u. a. damit, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 02.08.2022 umzusetzen, nicht nachgekommen sei (Az. 15 K 1556/24).