BVerfG
Berliner Besoldung verfassungswidrig
Neue Vorgaben für die Beurteilung der Amtsangemessenheit – Das BVerfG hat die Besoldung der Berliner Beamten für die Jahre 2008 bis 2020 in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 5/18 u.a.). Mit den nun vorliegenden Entscheidungsgründen konkretisiert das Gericht seine Rechtsprechung und setzt neue Maßstäbe für die Besoldungsgesetzgebung von Bund und Ländern. Nachfolgend werden die zentralen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst.

