Aktivrente – mehr Geld im Ruhestand
Mit dem Aktivrentengesetz des Bundes soll die Weiterbeschäftigung über das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer Regelaltersrente hinaus möglichst attraktiv und flexibel gestaltet werden. Es hat zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter § 3 EStG dahingehend ergänzt, dass Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr steuerfrei sind, soweit die Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze erbracht wurden und der Arbeitgeber dafür Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten hat. Die Steuerfreiheit gilt nicht, wenn die Einnahmen bereits nach anderen Vorschriften steuerfrei sind.
