Einen Moment Geduld bitte

Tarifrecht

Homeoffice

Zurück ins Büro? Nur mit guter Begründung

Homeoffice ist für viele Beschäftigte auch im öffentlichen Dienst über die letzten Jahre zur Selbstverständlichkeit geworden – doch was passiert, wenn der Arbeitgeber plötzlich wieder mehr Präsenz verlangt? Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat dazu mit Urteil vom 11. Februar 2026 (Az. 3 Ca 6587/25) eine bemerkenswert differenzierte Antwort gegeben.

Höhergruppierung im Ordnungsdienst

BAG lässt Revision nicht zu

Ein Mitarbeiter im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes einer Stadt wollte vor Gericht eine höhere Eingruppierung durchsetzen. Er ist seit September 2016 nach Entgeltgruppe 8 TVöD / VKA vergütet und war der Auffassung, seine Streifengänge – die den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit ausmachen – erforderten nicht nur gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, sondern darüber hinaus „selbstständige Leistungen“ im tariflichen Sinne. Das hätte eine Eingruppierung nach der höheren Entgeltgruppe 9a begründet.