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Beamtenrecht

 

BVerwG stärkt Rechtsposition bei Besoldungsklagen

Wer als Beamtin oder Beamter seine Besoldung für verfassungswidrig zu niedrig hält, muss dies grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr und das Jahr für Jahr gegenüber dem Dienstherrn rügen – so die bisherige Praxis der sogenannten „zeitnahen Geltendmachung“. Wer bereits klagt, sollte davon eigentlich befreit sein. Dass Gerichte das in der Praxis anders sahen, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun korrigiert. Mit Beschluss vom 7. Mai 2026 (Az. 2 B 5.26 / 2 B 4.24) hob der 2. Senat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 13. November 2025 auf – mit erheblicher Tragweite für alle, die derzeit um eine amtsangemessene Alimentation streiten.

 

BVerwG: private Chats und Verfassungstreuepflicht

Dürfen private Chatgruppen, in denen sich Beamtinnen und Beamten unterhalten, überhaupt disziplinarrechtlich gewürdigt werden – und wie weit reicht der Schutz besonders vertrauter Kommunikation, wenn es um verfassungsfeindliche Inhalte geht? Mit Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 2 C 12.25) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wichtige Leitlinien gezogen und klargestellt, dass selbst bei einer festgestellten Pflichtverletzung nicht automatisch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis folgen muss.

 

BVerwG zum Versorgungsrecht für Lehrkräfte

Wer als Lehrkraft nach dem Referendariat wegen der Sommerferien erst einige Wochen später in den Schuldienst übernommen wird, darf dadurch im Alter keine Nachteile bei der Pension erleiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 22. Juni 2026 entschieden und damit eine Frage geklärt, die weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus für den öffentlichen Schuldienst von Bedeutung ist.