Ballungsraumzulage für Tarifbeschäftigte steigt

TV-EL zum 1. April 2026 angepasst

Nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 ist auch die ergänzende Leistung nach dem TV-EL nachgezogen: Mit dem 10. Änderungstarifvertrag vom 25. Februar 2026 wurden die Beträge und Grenzwerte für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende im „Verdichtungsraum München“ zum 1. April 2026 erhöht. Ein entsprechender Tarifvertrag wurde zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem dbb beamtenbund und tarifunion geschlossen. Nun wurden auch die Durchführungshinweise entsprechend aktualisiert. Deren bisherige Fassung vom 8. August 2023 wurde abgelöst.