Bayern

Neue Ablieferungsgrenzen bei Nebentätigkeit

Derzeit durchläuft der Entwurf einer Änderung der Nebentätigkeitsverordnung das Beteiligungsverfahren, mit dem u.a. die Grenzen zu ablieferungspflichtigen Verdiensten bei einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neu geregelt werden sollen.

Bei den neuen Vergütungsgrenzen bzw. Ablieferungsfreibeträgen soll für alle Beamtinnen und Beamten nunmehr ein Betrag gelten, der sich durch Multiplikation (Faktor 300) eines Mehrarbeitsstunden­satzes im Besoldungsgesetz herleitet und damit, wie bisher, einer Dynamisierung unterliegt.