Durch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zum 1. Juni 2025 finden die für eine Entbindung geltenden Vorschriften künftig auch auf Fehlgeburten Anwendung. Eingeführt wurden gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Eine entsprechende Bestimmung für Beamtinnen enthält die Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) bisher nicht. Nun durchläuft der Entwurf einer Änderung das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, mit dem diese geschaffen werden soll, indem eine entsprechende Verweisung aufgenommen wird.