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Bayern

Mitarbeiterservice Bayern stellt nur noch digital zu!

Seit dem 1. Oktober 2024 erfolgen alle Zustellungen des Mitarbeiterservice Bayern im Rahmen der Personalverwaltung und Personalwirtschaft gegenüber den Beschäftigten ausschließlich digital.

Um künftig alle Zustellungen zu er­halten, müssen sich aktive Beschäftig­te des Freistaats Bayern deshalb schnellst­möglich darum kümmern, ihre E-Mail-Adresse im Digitalen Ordner des Mitarbeiterservice Bayern (MSB) zu hinter­legen und diesen zu aktivieren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Versorgungsempfängerinnen und -­empfänger, für sie bleibt die Nutzung des Digitalen Ordners des MSB freiwillig!

In Härtefällen können auch aktive Beschäftigte einen Antrag auf postalische Zustellung stellen. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht werden oder eine Bevoll­mächtigung vorliegt. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Beispiele. Überprüft wird immer der jeweilige Einzelfall.

Kein Härtefall liegt in folgenden Fällen vor:

  • Kein dienstlicher PC
  • „Schlechtes“ oder kein Internet
  • Kein WLAN
  • Datenschutz
  • Bedarf an Papierform
  • Keine E-Mail-Adresse