Um künftig alle Zustellungen zu erhalten, müssen sich aktive Beschäftigte des Freistaats Bayern deshalb schnellstmöglich darum kümmern, ihre E-Mail-Adresse im Digitalen Ordner des Mitarbeiterservice Bayern (MSB) zu hinterlegen und diesen zu aktivieren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für sie bleibt die Nutzung des Digitalen Ordners des MSB freiwillig!
In Härtefällen können auch aktive Beschäftigte einen Antrag auf postalische Zustellung stellen. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht werden oder eine Bevollmächtigung vorliegt. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Beispiele. Überprüft wird immer der jeweilige Einzelfall.
Kein Härtefall liegt in folgenden Fällen vor:
- Kein dienstlicher PC
- „Schlechtes“ oder kein Internet
- Kein WLAN
- Datenschutz
- Bedarf an Papierform
- Keine E-Mail-Adresse