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Bayern

Bürokratieabbau – Wichtiger Baustein einer soliden Verwaltung!

Jede zehnte Verwaltungsvorschrift will Ministerpräsident Dr. ­Markus Söder streichen. Das kündigte er Anfang des Jahres unter anderem bei seiner Rede vor den CSU-Abgeordneten in Kloster Banz an – als nur eine Maßnahme von zahl­reichen, um die an vielen Stellen überbordenden Bürokratie im Freistaat anzu­gehen. Ein Vorhaben, dass der BBB unterstützt, aber auch aufmerksam begleitet.

Lange und komplizierte Ver­wal­tungs­­verfahren, unterschied­lichste Auflagen und unnötige Erschwernisse belasten nicht nur die Verwaltung und die dort Be­schäf­tigten. Auch wenn sie hier im Arbeitsalltag völlig überflüssige Hemmnisse darstellen. Vor allem stellen Sie Hürden für Innovationen, für die Wirtschaft ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger dar, die das Ansehen des Staates, seine Produktivität und seinen Wert als Wirtschaftsstandort schmälern.

Schon in seiner Regierungserklärung im Dezember hatte Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf diesen Punkt hingewiesen: Für eine starke Wirtschaft und soziale Leistungen braucht es auch einen leistungsfähigen Staat. Bayern habe einen starken Staat, den man aber gerne etwas moderner und schlanker sehen würde. Überzogene Bürokratie lähmt die Wirtschaft, demotiviert das Ehrenamt und erstickt Initiativen. Deshalb sei der Abbau von Bürokratie ein Kernanliegen.
 

Paragraphenbremse

Hier setzt Bayern nicht bei null an. Schon seit 2013 gilt die Paragraphenbremse, nach der neue Vorschriften nur eingeführt werden, wenn eine bestehende dafür gestrichen wird („one-in-one-out“). Ziel des Instruments ist es, den Normbestand in Bayern, was die Anzahl der Stammvorschriften angeht, stabil zu halten.
 

Beauftragter für Bürokratieabbau

Außerdem gibt es den Beauftragten der Staatsregierung für Bürokratieabbau, Walter Nussel, MdL. Dieses Ehrenamt ist seit 2022 der Staatskanzlei zugeordnet (zuvor seit 2018 dem Finanzministerium). Das normativ umrissene Aufgabengebiet des Bürokratiebeauftragten umfasst sämtliche Fragestellungen des Büro­kratieabbaus. Er regt konkrete adminis­trative oder normative Maßnahmen an, um die bürokratische Belastung der Bürger, Unternehmen und Behörden zu senken. Im Gespräch mit dem BBB betonte Walter Nussel, wie wichtig der Blick für Details in dieser Frage sei (vgl. BBB Nachrichten 9 / 10 2023).
 

Paragraphenbremse II

Nun ist eine Verschärfung der Paragraphenbremse geplant. Künftig soll es heißen: Für jedes neue Gesetz müssen zwei alte weg. Neue Gesetze sollen zudem künftig nur auf Bewährung gelten, verdeutlichte Söder: Wenn sie ihren Sinn binnen fünf Jahren nicht bewiesen haben, laufen sie einfach aus.

Neben weiteren Maßnahmen soll auch ein Entbürokratisierungsgesetz auf den Weg gebracht werden, um „die Vorschriften anderer Gesetze radikal zu entrümpeln“. Das gelte vor allem für das Baurecht, die Landesplanung und den Denkmalschutz.
 

Bürokratieabbau stärkt Bayern und seine Verwaltung

Zwischenzeitlich haben zahlreiche Ressorts mit der Sachstandsaufnahme begonnen. Überall finden Gespräche statt. Dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden darf, versteht sich angesichts von entsprechenden (eindringlichen) Forderungen aus der Wirtschaft, aber auch mit Blick auf den im öffentlichen Dienst zunehmenden Personalmangel fast von selbst. Entbürokratisierung bedeutet weniger Arbeitsanfall, bedeutet schnellere Verwaltungsverfahren, bedeutet effizientere Verwaltung, bedeutet Erleichterungen für Unternehmen am Wirtschaftsstandort Bayern.

Ein Ziel, dem sich keiner verwehren kann und das in engem Zusammenhang mit einer zunehmenden Digitalisierung von Verwaltung – im internen und externen Verfahren – steht. Ein weiteres großes Feld, das dringend angegangen werden muss.

Allen muss bewusst sein, dass Veränderungen dieser Art arbeitsintensiv sind und daher einen nicht zu unterschätzenden Kraftakt darstellen. Funktionieren kann das nur im intensiven Austausch mit den Beschäftigten, denjenigen, die die Vorschriften im Alltag anwenden. Der BBB begleitet alle Vorhaben aufmerksam.