Tarifrecht

Ansprüche sichern!

Voller Inflationsausgleich auch bei Elternzeit

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) hat das Arbeitsgericht Essen entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Tarifvertrag Inflationsausgleich zwischen dbb, Bund und kommunaler Arbeitgebervereinigung sei insoweit unwirksam.

 

Mütterrente für Väter

…kann gemeinsam beantragt werden, ist aber nicht selbstverständlich. Die dadurch gegebene Benachteiligung von Vätern sieht das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 18. April 2024 – B 5 R 10/23 R) als gerechtfertigt an.