Tarifrecht

Mütterrente für Väter

…kann gemeinsam beantragt werden, ist aber nicht selbstverständlich. Die dadurch gegebene Benachteiligung von Vätern sieht das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 18. April 2024 – B 5 R 10/23 R) als gerechtfertigt an.

Eine Zuordnung der Kindererziehung beim Vater ist möglich, setzt im Fall der gemeinsamen Erziehung des Kindes jedoch voraus, dass die Eltern eine übereinstimmende Erklärung abgegeben haben, bei welchem Elternteil die Kindererziehung berücksichtigt werden soll. Haben sie keine übereinstimmende Erklärung abgegeben und liegt auch keine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil vor, wird die Kindererziehung standardmäßig bei der Mutter angerechnet.

Zwar würden Väter hierdurch unmittelbar benachteiligt, dies sei aber zur Durchsetzung des Gleichstellungsgebots gerechtfertigt, führte das BSG in seiner Entscheidung aus. Die Auffangregelung, wonach die Kindererziehung im Zweifel der Mutter zugeordnet werde, gleiche die faktischen Nachteile aus, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Rentenanwartschaften bestünden und die Frauen weiterhin stärker beträfen als Männer. So sei zwar die Erwerbstätigenquote und teilweise auch der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit von Müttern mit kleinen Kindern gestiegen, sie blieben jedoch immer noch deutlich hinter denjenigen der Väter zurück, argumentiert der Senat.