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Tarif

Tarifvertrag ergänzende Leistungen übernimmt Tarif­ergebnis

Ergänzende Leistungen im Verdichtungsraum ­München zeichnen das Tarifergebnis TV-L voll­stän­dig nach. Die Beschäftigten, die unter den ­ent­sprechenden Tarifvertrag fallen, erhalten ­schon ab 1. November höhere Beträge.

Nach dem Tarif­vertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL) erhalten diese Beschäftigten­gruppen mit Dienststelle bzw. Ausbildungsstelle und Hauptwohnung (§ 21 Abs. 2 und § 22 Bundesmeldegesetz) im Verdichtungsraum München zusätzlich zum Tabellen­entgelt innerhalb bestimmter Höchstgrenzen eine er­gänzende Leistung, die die erhöhten Lebenshaltungskosten ausgleichen soll. Rechtzeitig vor der ersten Anpassung der Einkommen zum 1. November 2024 wurden auch ­diese Beträge, ebenso wie bestehende Grenzbeträge angepasst.
 

Anpassung zum 1. November 2024 keine Selbstverständlichkeit!

Zum 1. November 2024 werden die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 200 Euro erhöht. Für Festbeträge dieser Art sah der bisherige Tarifvertrag ausdrücklich keine Anpassung vor (§ 4 Abs. 1 Satz 2: Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt). Schon im ­Frühjahr 2024 hatte BBB-Vorsit­zender Rainer Nachtigall das Gespräch mit dem Finanzministerium gesucht. Dankenswerter­weise hat man sich bereits zu diesem Zeitpunkt festgelegt, dass man auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichten will.
 

Erhöhung der Ergänzenden Leistung

Die ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, Auszubildende und dual Studierende werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Das entspricht der durchschnitt­lichen Anhebung der Gehälter durch den Festbetrag.
Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent, ­ebenso wie die vorgesehene lineare Anhebung der Einkommen.
 

Erhöhung der Grenz­beträge

Die Grenzbeträge werden zum 1. November 2024 um 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
 

Erfolgreich verhandelt!

Unter Beteiligung der BBB-Tarifkommission, ihrem Vorsitzenden Georg Thumbeck, der Vertreterin des BBB in der Tarifkommission des dbb Cornelia Deichert und dem Verhandlungsführer, dem ­stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Volker Geyer, konnte hier ein Ergebnis erzielt werden, dass den Anforderungen der Beschäftigten gerecht wird.