Tarifverhandlungen sind wichtig – egal in welcher Branche. Das deutsche Recht bietet ein ausgeklügeltes System, um die widerstreitenden Interessen zwischen Arbeitgebern und den (in Gewerkschaften zusammengeschlossenen) Arbeitnehmern zu einem – so das Ziel – ausgewogenen Ausgleich zu bringen. Dem Tarifergebnis.
Das gilt grundsätzlich auch für den öffentlichen Dienst. Hier stehen sich allerdings nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber. Auch Beamte und Dienstherren sind betroffen. Verkomplizierend kommt hinzu, dass es jeweils um unterschiedliche Rechtsbereiche geht und die Handelnden in Vereinigungen zusammengeschlossenen sind, die ihnen einheitliches Handeln bei oft sehr divergierender Interessenlage abverlangen.
Gefragt ist differenzierte Diskussion!
Das alles führt dazu, dass in der öffentlich geführten Diskussion, die regelmäßig aufbrandet, sobald es um mehr Geld für den öffentlichen Dienst geht, kaum jemand differenziert argumentiert.
Es ist auch nicht einfach. Aktuell befinden wir uns in der Endphase der Einkommensrunde 2023. Gleichzeitig nimmt aber schon die Einkommensrunde 2025 an Fahrt auf.

Für Beamtinnen und Beamte in Bayern, ebenso wir für die Tarifbeschäftigten des Freistaats, kam im November die im Jahr 2023 vereinbarte, bzw. im Jahr 2024 im Besoldungsgesetz verankerte, tabellenwirksame Anhebung der Einkommen um 200 Euro. Im Februar 2025 steht eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent für den gleichen Personenkreis an. Gleichzeitig starten im Januar 2025 die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen in die nächste Tarifrunde. Im Oktober wurde die Forderung der Arbeitnehmerseite verkündet: im Volumen 8 Prozent mehr, mindestens aber 350 Euro monatlich.
So der aktuelle Stand. Verwirrend.
Zahlreiche Rechtskreise
Dieser Sachlage liegen die verschiedenen Rechtskreise zu Grunde, die zusammen den öffentlichen Dienst in Deutschland ausmachen:
Dass dieser sich in einen Beamten- und einen Tarifbereich unterteilt, ist gemeinhin bekannt. Sieht man aber genauer hin, ist es bei weitem nicht so einfach.
Der Tarifbereich unterfällt zum einen dem TVöD, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der für (Tarif)Beschäftigte von Bund und Kommunen gilt. Letztere sind – trotz völlig unterschiedlicher Bedürfnisse und Rahmenbedingungen – gezwungen, auf der Arbeitgeberseite ein einheitliches Verhandlungsergebnis zu erzielen.

Zudem gibt es den TV-L, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, der für die Tarifbeschäftigten der meisten Länder in Deutschland, u. a. Bayern, gilt. Ihm unterfallen die Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern. Tarifpartner sind die Arbeitnehmervertreter (wie der dbb beamtenbund und tarifunion) einerseits und andererseits die TdL, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der alle Bundesländer bis auf Hessen angehören.
Daneben ist zusätzlich noch für den Beamtenbereich zwischen dem Bundesrecht, dem die Bundesbeamten unterfallen, und dem Landesrecht, dem Beamtinnen und Beamte des Landes und der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterfallen, zu unterscheiden.
Ein erster Bruch ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass innerhalb der Gemeinden zwei Rechtskreise greifen, die zudem zu unterschiedlichen Zeiten im Rahmen einer einheitlichen Einkommensrunde berücksichtigt werden. Tarifbeschäftigte unterliegen dem TVöD, Beamte dem Recht des Freistaats.
Unterschiedliche Interessenlagen
Aber auch die Verhandlungssituationen bei der Erarbeitung der Tarifergebnisse sind nicht immer einfach. Selten ist – wie bereits erwähnt – die Interessenlage bei Bund und Kommunen, die gemeinsam dem TVöD unterliegen, einheitlich. Zu unterschiedlich sind die Interessen, Anforderungen an Verwaltungstätigkeiten, Aufgaben und Zusammensetzung des Personalkörpers.

Auch bei den Ländern verspricht der Zusammenschluss in der TdL nicht immer Einmütigkeit. Zu groß ist das Gefälle in Sachen Haushaltslage zwischen den verschiedenen Bundesländern. Auch die Wertigkeit des öffentlichen Dienstes wird nicht überall gleich gesehen.
Gleichwohl ist und bleibt es ein grundlegendes Anliegen des Beamtenbundes, trotz aller Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten von Beschäftigten, im Bund, Land und bei Kommunen wieder zu einheitlichen Verhandlungen für den gesamten Tarifbereich zu kommen. Daneben muss über den gesamten öffentlichen Dienst hinweg zumindest ein gewisser Gleichklang der Einkommen herrschen. Das heißt, Tarif- und verbeamtet Beschäftigte sollen möglichst weitgehend von den gleichen Einkommenssteigerungen profitieren. Jede Verhandlungsrunde setzt Maßstäbe für andere Bereiche.
Üblicher Ablauf
Bundesweit hat sich im Laufe der Jahre damit folgender grober Ablauf herauskristallisiert: Das Tarifergebnis des TVöD (Beschäftigte von Bund und Kommunen) wird regelmäßig – entsprechend den Forderungen des dbb – auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen. In den Kommunen bleibt im Beamtenbereich zunächst alles beim Alten. Für sie ist der Landesgesetzgeber zuständig.

Gleichzeitig gibt aber das TVöD-Ergebnis den Maßstab für die Forderung im Bereich des TV-L vor, in dem jeweils (abhängig von der Laufzeit der Tarifverträge) zeitversetzt verhandelt wird.
Das dort gefundene Ergebnis wiederum wurde in Bayern in den vergangenen Jahren regelmäßig zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Dann steht auch eine Erhöhung für die Kommunalen Beamten an und eine komplette Runde ist abgeschlossen.
Aktuelle Erhöhung um 200 Euro in Bayern – wichtiger Baustein!
Erneut zurück zur aktuellen Situation:
Die Einkommensrunde 2023 hat im November eine tabellenwirksame Erhöhung von 200 Euro gebracht. Besonders eindrücklich war diese Erhöhung für viele nicht, so zeigen die Rückmeldungen, die den BBB erreicht haben. Denn bis Oktober gab es – entsprechend dem Tarifergebnis im Bereich des TV-L – eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro – steuerfrei. Die Auszahlung erfolgte durch eine Einmalzahlung im Dezember 2023 in Höhe von 1.800 Euro und anschließenden monatlichen Zahlungen in Höhe von 120 Euro. Mit Ablauf Oktober 2024 waren diese steuerfreien Zahlungen beendet. Eigentlich wäre dann ein Rückfall auf das ursprüngliche Einkommen erfolgt. Stattdessen wurden nun die Tabellenbeträge erhöht und nehmen an künftigen Anpassungen teil – allerdings natürlich steuerwirksam. Trotzdem: die eigentlich dauerhaft wirksame Erhöhung ist erst damit erfolgt. Die Inflationsausgleichszahlung war temporär begrenzt.
Wenn dann im Februar 2025 die Erhöhung der Tabellenwerte um 5,5 Prozent ansteht, läuft die aktuelle Tarifrunde im Bereich des TV-L noch bis zum 31. Oktober 2025. Dann wird wieder neu zu verhandeln sein. Die im bayerischen Besoldungsgesetz verankerten Besoldungswerte haben nicht diese festen Ablauftermine. Es ist jeweils Sache des BBB, hier darauf hinzuwirken, dass gesetzliche Anpassungen erfolgen, sobald ein TV-L-Ergebnis ausgehandelt wurde.

Nächste Einkommensrunde beginnt im Januar 2025
Für die Einkommensrunde 2025, die mit den Verhandlungen im Bereich des TVöD für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen nun beginnt, steht die Forderung bereits im Raum: im Volumen 8 Prozent mehr, mindestens aber 350 Euro monatlich. Daneben geht es um mehr freie Tage und die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos. Ab Januar startet die heiße Phase der Tarifverhandlungen. Die Verhandlungsrunden starten am 24. Januar 2025 in Potsdam und werden am 17. / 18. Februar 2025 fortgesetzt. Mit einer Einigung kann frühestens mit Abschluss der dritten Verhandlungsrunde am 16. März 2025 gerechnet werden.
Hier werden die Weichen auch für Landesbeschäftigte gestellt
Für Landesbeschäftigte (aus dem Tarif- und Beamtenbereich) passiert dabei zunächst nichts – könnte man meinen! Aber gerade die oben dargestellten Zusammenhänge verdeutlichen: Schon hier werden die Weichen gestellt! Schon hier werden die ersten Pflöcke in den Boden gerammt! Schon hier muss darauf geachtet werden, dass ein ausgewogenes Ergebnis gefunden wird, das allen beteiligten Berufssparten gerecht wird.
Gerade die Vielzahl von Berufssparten im öffentlichen Dienst stellt eine weitere Herausforderung bei Einkommensrunden dar. Im Laufe der Jahre haben sich Berufsbilder und mit ihnen verbundene Aufgaben stark gewandelt. Häufig muss hier nachjustiert werden. Hier einen Gleichklang der unterschiedlichen Regelungskreise zu erreichen, ist besonders schwierig.

Solidarität zwischen den Beschäftigtengruppen zählt
Insgesamt bleibt es aber dabei: Die beginnende Tarifrunde geht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst an. Der Gedanke der Solidarität, der das Gewerkschafts- und Verbandsleben bestimmt, gilt
bei Einkommensrunden ganz besonders. Er verbindet alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst – unabhängig davon, welchem Rechtskreis sie angehören.
Bekanntestes und ursprünglichstes Mittel in Tarifauseinandersetzungen ist der Streik. Aber es gibt eine Vielzahl an abgestuften Maßnahmen im Vorfeld. Das Berufsbeamtentum verbietet jeglichen Streik. Beamtinnen und Beamte haben mit Ihrem Diensteid auf das Streikrecht verzichtet. Aber es bleibt ihnen unbenommen, an jeder Stelle außerhalb des Dienstes ihre Solidarität zu äußern und zu zeigen.
Für Landesbeschäftigte heißt das, schon jetzt das Geschehen aufmerksam zu verfolgen. Auch wenn zunächst „nur“ Bund und Kommunen betroffen sind. Der BBB wird sich wieder aktiv an der Organisation von Protestmaßnahmen beteiligen, die in der Regel so gestaltet sind, dass auch verbeamtete Beschäftigte teilnehmen können. Da gibt es viele Möglichkeiten: aktive Mittagspause, Mahnwachen, Postkarten-Aktionen etc. Es geht darum, die Einheit des öffentlichen Dienstes und seiner Forderungen zu verdeutlichen. Es geht darum, ein angemessenes Ergebnis einzufordern, dass dann auch Grundlage für die Tarifverhandlungen im Bereich des TV-L sein kann. Und es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen, dass der öffentliche Dienst für sie da ist. Dass er dafür aber auch eine ausreichende Finanzierung benötigt – in allen Bereichen. Egal ob groß oder klein, öffentlichkeitswirksam oder nicht.
