Der erste Durchlauf war sehr erfolgreich. Zahlreiche Datensätze wurden korrigiert. Zu Irritationen hatte zunächst geführt, dass die umfangreiche Abfrage in Papierform durchgeführt wurde. Die Abfrage konnte allerdings deutlich unaufwändiger erledigt werden, als dies zunächst den Anschein hatte.
Auch das Erinnerungsschreiben erfolgt aus technischen Gründen nochmals in Papierform. Allerdings wird der Erklärungsvordruck zusätzlich als elektronisch ausfüllbare PDF-Datei auf der Homepage des Landesamts für Finanzen (www.lff.bayern.de) bereitgestellt.
Die Datenabfrage wird vom Landesamt für Finanzen regelmäßig durchgeführt und sichert die Aktualität der Daten der Bezügestellen, nicht zuletzt auch zum Schutz der Beschäftigten. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2019 statt. Künftig wird die Überprüfung digital erfolgen.