Wann dürfen private Versicherer die Beiträge erhöhen?
PKV-Beiträge orientieren sich – aufgrund gesetzlicher Vorgaben – an der tatsächlichen Kostenentwicklung. Dabei dürfen sie nur erhöht werden, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Das bedeutet aber auch, dass dann die Beitragserhöhungen deutlicher ausfallen. Ein „Kostenstau“ muss ausgeglichen werden.
Allerdings: Prognosen hinsichtlich zukünftiger Kostensteigerungen sind dabei nicht vorgesehen. Berechnungen erfolgen immer nur anhand der aktuellen Erfahrungen.
Die Versicherer unterliegen also strengen gesetzlichen Vorgaben, wann sie ihre Beiträge erhöhen dürfen. Sie können nicht in kleineren Schritten anpassen, sondern müssen abwarten, bis die Kostensteigerungen – die ja tatsächlich vorhanden sind und sein müssen – einen gewissen Prozentsatz übersteigen.
Wie hoch werden die Anhebungen sein? Wer ist betroffen?
- Der PKV-Verband geht von durchschnittlich 18 Prozent aus.
- Voraussichtlich zwei Drittel der Versicherten werden betroffen sein.
- Die Anhebungen fallen je nach Tarif und Zugangsalter unterschiedlich aus.
- Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden nicht angehoben.
Hintergründe:
Die Kostensteigerungen, die die Anhebung der Beiträge auslösen, haben verschiedene Ursachen:
- Allgemein angestiegene Kosten für medizinische Leistungen, Materialien, Geräte und Medikamente ebenso wie Inflation
- Insbesondere gestiegene Krankenhausleistungen (2023: +13,5 Prozent)
- Höhere Tarifgehälter im Bereich der Krankenpflege – auch vom BBB unterstützt
- Höhere gesetzliche Mindestvorgaben zum Pflegepersonal
- Nachholeffekte im Zusammenhang mit der Coronapandemie: z. B. bei elektiven Eingriffen wie etwa Hüft- und Knie-Endoprothesen
- Starke Anstiege bei Arzneimittelausgaben
Zudem erfolgen auf Grundlage dieser Ausgaben auch Kalkulationen hinsichtlich Altersrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge bei lebensälteren Versicherten.
Vergleich mit der GKV
Mit der Anhebung der Beiträge trifft die Kostensteigerung im Gesundheitswesen privat Versicherte ebenso wie gesetzlich Versicherte. Dort werden zudem weitere Zusatzkosten durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Es handelt sich also nicht um ein isoliertes Problem der Privatversicherung.