Gefordert wird eine Entgelterhöhung im Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dabei kann das Volumen auch zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen genutzt werden. Für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen / Praktikanten sollen die Entgelte um 200 Euro erhöht werden. Gleichzeitig wird die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Studierenden nach erfolgreichem Abschluss in Vollzeit im erlernten Beruf gefordert. Besonderer Bestandteil der Forderungen sind die verschiedenen Maßnahmen mit Blick auf die Arbeitszeit. Die Forderung sieht drei zusätzliche freie Tage (§ 26 TVöD) zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit sowie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder vor. Außerdem z. B. die Einrichtung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“, über das Beschäftigte eigenständig verfügen können und auf das neben Zeitguthaben auch geldwerte Leistungen „eingezahlt“ werden können, um die Arbeitszeit freier zu gestalten. Aber auch an Mehrarbeitsvergütung für Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit wird gedacht.
Was bedeutet die „Volumenforderung“?
Es soll deutlich gemacht werden, dass auch andere Maßnahmen, wie der finanzielle Ausgleich besonderer Belastungen etc. in ein Ergebnis einfließen können.
Die Reaktion der Arbeitgeberseite
Die Reaktionen der Arbeitgeberseite waren bisher verhalten. Bei der VKA sieht man eher 2 Prozent als Orientierungsgröße an. Es dürften also zähe Verhandlungen zu erwarten sein. Der BBB wird das Verhandlungsgeschehen eng begleiten und bei der Organisation von Protestmaßnahmen in Bayern unterstützen. Hier sind alle gefragt! Die Auswirkungen der Verhandlungen für den gesamten öffentlichen Dienst dürfen nicht vernachlässigt werden (vgl. Fokus, Seite 12 ff.). Alle – Tarifbeschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen, ebenso wie Beamtinnen und Beamte – sind gefragt, sich an den Protestmaßnahmen zu beteiligen. Am 24. Januar starten die Verhandlungen in Potsdam.