Kernpunkte des Gesetzentwurfs
1. Erweiterung des Gleichstellungsziels
Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird breiter interpretiert. Ziel soll es sein, nicht nur Frauenförderung, sondern eine gerechte Teilhabe aller Geschlechter zu gewährleisten. Besonders in Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind, soll ebenfalls für Ausgleich gesorgt werden. Diese umfassendere Definition soll den modernen Gleichstellungsauftrag widerspiegeln und Diversität fördern.
2. Verbesserte Regelungen für Gleichstellungskonzepte
Gleichstellungskonzepte sind das wesentliche Steuerungs- und Umsetzungsinstrument für die Implementierung einer geschlechtergerechten Personalentwicklung. Um Einheitlichkeit und Transparenz zu gewährleisten, sollen Mustervorlagen für Gleichstellungskonzepte eingeführt werden. Dadurch soll der Aufwand für Dienststellen verringert, die Vergleichbarkeit der Maßnahmen erhöht und eine konsistente Datenbasis geschaffen werden. Darüber hinaus sollen konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Geschlechter in Führungspositionen definiert werden, wobei der Grundsatz der Bestenauswahl erhalten bleibt.
3. Verlängerung der Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten
Die Amtszeit wird auf fünf Jahre verlängert, um Kontinuität und Stabilität zu fördern und die Amtszeit an die Laufzeiten der Gleichstellungskonzepte anzupassen. Gleichzeitig soll dadurch eine Reduzierung des mit der Umsetzung des Gesetzes verbundenen Verwaltungsaufwands erreicht werden.
4. Einführung eines Mediationsverfahrens
Bei Differenzen zwischen Gleichstellungsbeauftragten und Dienststellenleitungen wird ein Mediationsverfahren als zusätzliche Handlungsmöglichkeit eingeführt. Allerdings erscheint das Instrument angesichts der Freiwilligkeit und fehlenden Ausgestaltung bei unmöglicher Einigung noch relativ schwach.
5. Pflicht zur Stellvertretung
Es werden verbindliche Regelungen zur Stellvertretung geschaffen, um die Arbeitsfähigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auch bei deren Abwesenheit sicherzustellen.
6. Unterstützung auf kommunaler Ebene
Eine zentrale Vernetzungsstelle für kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird etabliert. Diese dient als Plattform für den Erfahrungsaustausch, unterstützt bei der Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen und organisiert Mentoringprogramme. Besonders für kleinere Kommunen, die nicht über umfangreiche Ressourcen verfügen, soll dies eine wertvolle Unterstützung bieten.
7. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Gesetz wird in regelmäßigen Abständen evaluiert, um sicherzustellen, dass es wirksam bleibt und neue Herausforderungen rechtzeitig adressiert werden können.
Stellungnahme des BBB
Der Gesetzentwurf adressiert wichtige Punkte zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Erfreulich sei insbesondere die Ausweitung des Gleichstellungsbegriffs, der künftig Frauen und Männer gleichermaßen in den Blick nimmt und damit die Gleichstellung über die reine Frauenförderung hinausdenkt. Für den BBB bleibt jedoch entscheidend, die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu stärken – durch Wahlen nach dem Vorbild der Schwerbehindertenvertretungen, verbindliche Freistellungsregelungen und eine stärkere organisatorische Einbindung. In diesen Punkten bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück.