Ziel des Freistaats ist es, mit seiner Haushaltspolitik „entschlossen unter Beweis zu stellen, dass er – anders als der Bund in den vergangenen Jahren – vorausschauend und vorsorgend die Zukunft kraftvoll gestaltet – auch in den aktuell so herausfordernden Zeiten“. Mittel seien klare Prioritätensetzung und strikte Ausgabendisziplin: keine neuen Schulden, keine neuen Stellen.
Die Eckpunkte
- Die Gesamtausgaben 2025 betragen insgesamt rund 77 Mrd. Euro.
- Die Ausgaben 2025 steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent.
- Die Investitionsausgaben betragen insgesamt rund 12 Mrd. Euro.
- Die Investitionsquote bleibt stabil bei rund 15 Prozent.
- Die Bildungsausgaben bilden mit insgesamt rund 27 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt.
- Für Innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt rund 9 Mrd. Euro eingeplant.
- Für die Fortsetzung der Hightech Agenda Bayern ist insgesamt über eine halbe Milliarde Euro eingeplant.
- Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 werden keine zusätzlichen neuen Stellen ausgebracht.
Die Staatsregierung verweist auf schwache Wirtschaftslage und Konjunkturaussichten, wie z. B. die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2024, die für das Jahr 2025 Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2025 prognostiziert.
Maßnahmen, die den öffentlichen Dienst betreffen
Mit Blick auf den öffentlichen Dienst sind vor allem folgende Punkte des Kabinettsbeschlusses hervorzuheben:
Der Nachtragshaushalt 2025 sieht ein Stellenhebungsprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro (Jahreskosten) für funktionslose Beförderungsämter für Lehrkräfte an Gymnasien, Realschulen, Beruflichen Schulen und Förderschulen vor. Diese Stellenhebungen dürfen ab 1. November 2025 in ihrer neuen Wertigkeit in Anspruch genommen werden.
Bereits im Nachtragshaushaltsgesetz 2025 wird für das Jahr 2026 ein generelles Stellenmoratorium sowie der Beginn eines mittelfristigen Abbaus in Höhe von 5.000 Stellen bis 2030 festgeschrieben.
Um aber andererseits die Unterrichtsversorgung an den bayerischen Schulen sicherstellen zu können, wird das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zudem den begonnenen Dialogprozess zu Maßnahmen zur Einbringung zusätzlicher Arbeitskapazitäten des vorhandenen Personals zeitnah abschließen.
Außerdem soll als Konsolidierungsmaßnahme im Nachtragshaushalt 2025 u. a. die haushaltsgesetzliche Sperre für das Haushaltsjahr 2025 von bisher 10 Prozent auf 15 Prozent erhöht werden.
Stellenabbau durch Digitalisierung und KI?
Der Stellenabbau, den das Kabinett nun in den Entwurf eingearbeitet hat, wurde bereits Anfang des Jahres von Ministerpräsident Söder angekündigt. Sie sollen über Digitalisierung und die Einführung von Künstlicher Intelligenz eingespart werden. Dass zur Implementierung neuer Vorgänge zunächst einmal mehr Personal notwendig ist, bzw. Mehrarbeit anfällt, darauf hat der BBB bereits zu diesem Zeitpunkt hingewiesen. So wünschenswert die Modernisierung des öffentlichen Dienstes in dieser Hinsicht ist, muss man andererseits auch ehrliche Handlungsoptionen anvisieren. Hier besteht aus Sicht des BBB noch erheblicher Gesprächsbedarf und vor allem Projektplanungsbedarf.
Auch das Stellenmoratorium verträgt sich schlecht mit den erklärten Zielen der Staatsregierung, Verbesserungen in der Bildung und bei Grenzpolizei und Justiz herbeizuführen.
Der öffentliche Dienst muss sich rüsten für die Zeiten des sich abzeichnenden Personalengpasses. Kluges Vorgehen, Hand in Hand mit den Beschäftigten, wird dabei wesentlich sein. Der BBB hat hier jederzeitige Dialogbereitschaft zugesagt. Keine Maßnahmen über die Köpfe der Betroffenen, des Personals hinweg!
Gleiches gilt auch für den Dialog zwischen dem Kultusministerium und den Vertretern der Beschäftigten über „Maßnahmen zur Einbringung zusätzlicher Arbeitskapazitäten des vorhandenen Personals“. Das Thema wurde bereits früher erörtert. Wie kann man Anreize schaffen, die Beschäftigte veranlassen, ihre Teilzeitquote aufzustocken? Das Thema hat – ganz klar – zwei Seiten: Jeder, der in Teilzeit arbeitet, tut dies aus ganz bestimmten und auch anerkannten Gründen. Insofern darf nicht der Eindruck erweckt werden, hier leistet jemand „zu wenig“. Andererseits sehen sich alle Kollegen (auch die in Teilzeit) einem erhöhten Arbeitsaufkommen ausgesetzt, wenn Personalengpässe bestehen und Nachwuchs fehlt. Es kann dabei aber allerhöchstens darum gehen, die eigene Situation zu überdenken, ob nicht ein mehr an Arbeitszeit zu einer entspannteren Arbeitserledigung, bzw. anderen Vorteilen führen könnte. Und gerade die angestrebte Digitalisierung dürfte nicht in erster Linie zu einer Entspannung der Personalsituation führen, das hat sich bereits im Polizeibereich gezeigt, wo viel bei Anzeigenaufnahme und -bearbeitung nun in digitaler Form möglich ist, aber auf vorhandenes Personal nicht verzichtet werden kann.
Der BBB wird die Diskussionen in allen Bereichen zusammen mit den ihm angeschlossenen Fachverbänden eng begleiten und die Interessen der Beschäftigten einbringen, wo immer dies möglich ist. Enge Gesprächspartner werden vor allem die Abgeordneten im Bayerischen Landtag sein, sobald das Gesetz im Landtag eingebracht ist.
Kommentar Rainer Nachtigall,
Vorsitzender des BBB
Der Entwurf zum Nachtragshaushalt ist zunächst einmal nur das. Ein Entwurf. Aber er zeigt auch deutlich, dass wir uns bereit machen müssen für intensive Diskussionen. Wie soll der öffentliche Dienst der Zukunft aussehen? Wo liegen seine Aufgaben, wie stellt er sich als Arbeitswelt dar?
Wir brauchen mehr Digitalisierung! Sie wird uns beim Bürokratieabbau helfen. Und auch der Einführung von KI kann sich der öffentliche Dienst nicht verschließen. Das alles ist nötig, um mit dem öffentlichen Leben Schritt zu halten. Wir wollen eine verlässliche Verwaltung auf der Höhe der Zeit stellen. Aber – das zeigt mir der Polizeibereich, in dem meine berufliche Heimat liegt – Digitalisierung bringt nicht von einem auf den anderen Tag die Entlastung des Personals, auf die man offenbar hofft. Neue Vorgänge bedeuten zunächst einmal mehr Arbeitsaufwand. Gleichzeitig stehen wir vor schwierigen Zeiten. Der Nachwuchs wird knapper und hat immer mehr Auswahl auf dem Arbeitsmarkt. Vorhandenes Personal wird in den nächsten Jahren verstärkt in den Ruhestand treten. Wenn wir jetzt nicht gemeinsam an einem Strang ziehen, wird das schwierig. Das muss auch den Dienstherren bewusst sein. Inwieweit die im Entwurf des Nachtragshaushalts vorgesehenen Maßnahmen uns dabei helfen, werden meine Gespräche in den kommenden Wochen zeigen.
Wir brauchen möglichst schnell abgestimmte Handlungsstrategien, wie wir die Situation in den kommenden Jahren bewältigen wollen. Wir müssen einsteigen in einen von allen Seiten getragenen Dialog, wie wir den öffentlichen Dienst gemeinsam gestalten wollen. Wir alle sind auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst auch in den kommenden Jahrzehnten angewiesen.
Gehen wir es an!