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Tarif

Autobahn GmbH: Verhandlungen über eine tarifvertragliche Regelung aufgenommen!

Seit Mitte Februar hat der dbb ­Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über eine tarif­vertragliche Regelung zum „Holen aus dem Frei“ aufge­­nom­men.

Die Autobahn GmbH hatte den dbb zuvor zur Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen aufgefordert, da die bisher in den verschiedenen Niederlassungen gelebte Praxis tarifrechtlich nicht abgesichert ist.

Die Tarifkommission des dbb hat in der ersten Verhandlungsrunde deutlich gemacht, dass es sich beim „Holen aus dem Frei“ um eine absolute Ausnahme handeln muss, die nur in eng begrenzten unvorhersehbaren Fällen auf freiwilliger Basis erfolgen darf. Wichtig ist, dass damit eine auskömmliche Dienstplanung zur Rufbereitschaft nicht unterlaufen wird. Die Beschäftigten, die überobligatorisch aus ihrer Freizeit kommen, müssen eine attraktive Vergütung erhalten, außerdem muss ausgeschlossen werden, dass Minus­stunden aufgrund einzuhaltender Ruhezeiten entstehen können. Die Arbeitgeber haben einen ersten Vorschlag unterbreitet, der aus Sicht der Tarifkommission so noch nicht ausreichend ist. Die Gespräche werden voraussichtlich Ende März 2025 fortgesetzt.
 

Hintergrund

Im derzeitig geltenden Manteltarifvertrag bei der Autobahn GmbH fehlt es an einer klaren Regelung, wie ein freiwilliges Einspringen von Beschäftigten – auch „Holen aus dem Frei“ genannt – zu behandeln ist. Der dbb ist der Ansicht, dass dieser Vorgang durch eine klare tarifliche Regelung hinterlegt werden muss, die der Praxis einerseits klare Grenzen setzt und andererseits eine faire und transparente Ver­gü­tungsregelung enthält. Dem dbb ist wichtig, dass ein solcher Vorgang nur in eng begrenzten und nicht plan­baren Ausnahmefällen, wie der Verkehrssicherung beispielsweise bei Unfall­ereignissen, zulässig sein darf.