Bayern

CSU und Freie ­Wähler legen ­Antrag für kostenneutrale Stellen­hebungen vor

Beförderungen sind ein wichtiges ­Element der Wertschätzung, Motivation und Attraktivität des Berufes. Entsprechend setzt sich der BBB immer und bereits seit Einführung des neuen Dienstrechts, und der damit verbundenen Betonung des Leistungsgedankens, für regel­mäßige ­Stellenhebungen ein.

Im Doppelhaushalt 2024/2025 waren solche zunächst nicht vorgesehen. Der Entwurf des Nachtragshaushalts sieht Stellenhebungen ausschließlich für die Lehrkräfte an Gymnasium, Realschule, Berufliche Schulen, Förderschulen in Höhe von fünf Millionen Euro vor. Die weiteren Schularten im Bereich des Staats­ministeriums für Unterricht und Kultus wur­den bereits im Jahr 2023 im Umfang von 17 Millionen Euro berücksichtigt. Weitere Be­reiche fasst der Entwurf nicht ins Auge.

Die kostenwirksamen Stellenhebungen stehen ab 1. November 2025 zur Verfügung.

Nun soll ein Antrag von CSU und Freien Wählern weitere Handlungsspielräume eröffnen: Der Antrag verfolgt einen neuen Art. 6i des Haushaltsgesetzes. Danach sollen alle Ressorts die Möglichkeit haben, kostenneutrale Stellenhebungen in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro vorzunehmen. Die Stellenhebungen sind durch die entsprechende ­Einsparung von Stellen zu finanzieren und können in ihrer Wertig­keit ab 1. November 2025 in Anspruch ge­nommen werden.