Im Doppelhaushalt 2024/2025 waren solche zunächst nicht vorgesehen. Der Entwurf des Nachtragshaushalts sieht Stellenhebungen ausschließlich für die Lehrkräfte an Gymnasium, Realschule, Berufliche Schulen, Förderschulen in Höhe von fünf Millionen Euro vor. Die weiteren Schularten im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurden bereits im Jahr 2023 im Umfang von 17 Millionen Euro berücksichtigt. Weitere Bereiche fasst der Entwurf nicht ins Auge.
Die kostenwirksamen Stellenhebungen stehen ab 1. November 2025 zur Verfügung.
Nun soll ein Antrag von CSU und Freien Wählern weitere Handlungsspielräume eröffnen: Der Antrag verfolgt einen neuen Art. 6i des Haushaltsgesetzes. Danach sollen alle Ressorts die Möglichkeit haben, kostenneutrale Stellenhebungen in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro vorzunehmen. Die Stellenhebungen sind durch die entsprechende Einsparung von Stellen zu finanzieren und können in ihrer Wertigkeit ab 1. November 2025 in Anspruch genommen werden.