Weiterhin ist offen, in welchem Umfang die im Haustarifvertrag vereinbarten Zulagen steigen werden. Hier konnte der dbb nun eine Gesprächszusage der Geschäftsführung erreichen.
Hintergrund:
Im Manteltarifvertrag der Autobahn GmbH ist sinngemäß vereinbart, dass die jeweiligen Werte der Entgelttabelle nach Anlage A stets und immer im gleichen Umfang und Zeitraum steigen, wie dies hinsichtlich der Werte der Entgelttabelle beim Bund vereinbart wird. Gleiches gilt für die Ausbildungsentgelte. Dies gilt bis Ende des Jahres 2025. Im Hinblick auf die verschiedenen Zulagen nach den Tarifverträgen bei der Autobahn GmbH vertreten die Tarifvertragsparteien unterschiedliche Ansichten, ob diese Automatik ebenfalls so gilt!
Gesprächszusage liegt vor
Der dbb hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf gedrungen, dass auch eine zeitnahe Regelung im Hinblick auf die Zulagen entsprechend der Regelungen beim Bund getroffen werden muss. Nun hat die Geschäftsführung der Autobahn GmbH Anfang März ausdrücklich zugesagt hat, über die Anhebung auch der Zulagen entsprechende Gespräche aufzunehmen. Ein wichtiger Schritt!