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Bund

KI-Verordnung einstimmig gebilligt

Um eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) zu garantieren, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig gebilligt.

Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt da­rauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.

Die Verordnung verfolgt einen risiko­basierten Ansatz: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Besondere Vorschriften soll es zudem für generative KI geben, etwa für die bekannten Modelle ChatGPT, das Texte mit KI erstellt, oder Stable Diffusion, das Bilder mit Hilfe von KI erstellt. Auch hier gelte: Je wirkmächtiger das KI-Modell, desto strenger die Auflagen. Um urheberrechtliche Fragen besser klären zu können, sollen mit KI-Hilfe generierte Werke besondere Transparenzvorgaben erfüllen, um möglicherweise betroffenen Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern.

Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen.