Die VKA legte einen ersten Entwurf des Tarifvertrags vor. Dabei argumentierte sie, dass Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich in der Gestaltung der Pflegeausbildung hinterherhinke. Dies müsse sich ändern. Der Pflegeberuf müsse insgesamt durch die Schaffung von zusätzlichen Karrierewegen attraktiver gestaltet werden.
Erster Vorschlag überzeugt nicht
Der dbb wies darauf hin, dass dieser Entwurf inhaltsgleich mit dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst sei, und stellte klar, dass die Ausgangs- und Problemlage beim Hebammenstudium eine andere war. Aus diesem Grund müssten Regelungen gefunden werden, die dem dualen Pflegestudium gerecht werden. Außerdem sollten schon zum jetzigen Zeitpunkt Eingruppierungsfragen bei der Einstellung, die im Anschluss an das Studium erfolgen soll, geklärt werden.
Nachdem die Positionen ausgetauscht sind, steht für den dbb fest, dass diesem vorgefertigten Tarifvertrag nicht zugestimmt werden kann. Ein Tarifabschluss ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider aller Positionen sei nicht denkbar. Thematisiert wurden auch generelle Fragen rund um die Zukunft der Pflege.
Ausblick
Nun gilt es, sich für die nächste Verhandlungsrunde zu wappnen und in Diskussionen einzusteigen. Einen vorgefertigten Tarifvertrag zu unterzeichnen, kann nicht im Interesse der Studierenden und spä-teren Beschäftigten sein. Zwar kann ein erster Entwurf als Orientierung dienen, jedoch müssen stets die Besonderheiten im Blick behalten werden. Der nächste Termin findet Anfang Juni in Berlin statt.