Beamtenrecht

Neufassung der Rahmenregelungen zu Mitarbeitergesprächen

Das Mitarbeitergespräch wurde vor über 25 Jahren beim Freistaat Bayern eingeführt und hat sich seitdem als eigenständiges, bilaterales Gesprächsformat zwischen Führungskräften und Beschäftigten etabliert. Angesichts des stetigen Wandels der Arbeitswelt – sei es durch die Ausweitung der Homeofficemöglichkeit oder die stetige Fortschreitung der Digitalisierung – wurden nun die Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen neugefasst. Die Neufassung trat am 1. Januar 2025 in Kraft (Bekanntmachung vom 7. Januar 2025).

Die Rahmenregelung definiert dabei die Standards für Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften. Sie betont die Bedeutung des direkten persönlichen Gesprächs, den gegenseitigen Austausch auf Augenhöhe und die individuelle Entwicklungsmöglichkeit. Die genaue Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.
 

Hauptinhalte der Regelungen:

  • Inhalt des Mitarbeitergesprächs: 
    Mittelpunkt des Gesprächs ist die individuelle Situation des Beschäftigten. Ziel ist ein offener Dialog auf Augenhöhe, der den Austausch von Erfahrungen, Erwartungen und ­In­formationen fördert.
  • Dokumentation: 
    Das Abfassen eines Gesprächsprotokolls bzw. schriftliche Festhalten von einzelnen Inhalten ist nicht mehr zwingend erforderlich. Auf Wunsch des Beschäftigten bzw. der Führungskraft kann aber eine Dokumentation des Gesprächs erfolgen, die dann von beiden Seiten zu unterschreiben ist.
  • Turnus: 
    Ein Mitarbeitergespräch soll mindestens alle zwei Jahre stattfinden.
  • Leitfäden: 
    Von den jeweiligen Stellen sind Leitfäden zu den Zielen und Inhalten der Mitarbeiterspräche zu erarbeiten.
  • Schulungen: 
    Führungskräfte sollen gezielt geschult werden, um Mit­arbeitergespräche kompetent und wirkungsvoll führen zu können.