Ansprüche schnell geltend machen! BAG zur Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten
Anfang Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, dann gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter verstoßen, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachlich gerechtfertigt ist (Aktenzeichen 8 AZR 370/20). Die Entscheidungsgründe des BAG sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Gleichwohl sollte überprüft werden, ob ein Antrag zur Geltendmachung von Ansprüchen in Betracht kommt.
