Neufassung der Rahmenregelungen zu Mitarbeitergesprächen
VG München
Dienstliche Beurteilungen müssen plausibel sein
Das Verwaltungsgericht München entschied mit Urteil vom 9. Dezember 2024 (Az. M 5 K 24.522), dass die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Zeitraum Juni 2020 bis Mai 2023 rechtswidrig ist und aufgehoben wird. Die betroffene Dienststelle wird verpflichtet, eine neue Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen. Der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter, hatte gegen seine Beurteilung geklagt, da er im Vergleich zur Vorbeurteilung um zwei Punkte herabgestuft worden war, ohne dass dies nachvollziehbar begründet wurde.