Die zentralen Ergebnisse der Einkommensrunde 2023
Neben der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichszahlung, die bereits im Dezember 2023 tarifvertraglich geregelt wurde, haben die Tarifpartner die folgenden zentralen Punkte vereinbart, die nun durch Änderungstarifverträge umgesetzt werden:
- Entgelterhöhung in zwei Schritten: ab 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent; beide Erhöhungsschritte zusammen müssen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 Euro erreichen
- Erhöhung dynamischer Zulagen ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent – Erhöhung der Vergütung von Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. November 2024 um 100 Euro und ab 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro – Verbesserte Übernahmeregelung für Auszubildende und Aufnahme einer Übernahmeregelung für dual Studierende
- Laufzeit der Entgelt- und Übernahmeregelungen bis zum 31. Oktober 2025
- Verbesserung von Zulagenregelungen für Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen
- Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Verbesserung der Eingruppierungsregelungen für Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und im Straßenbau ab dem 1. Januar 2025
Auch für die Eingruppierungsregelungen der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und im Straßenbau wurden Verbesserungen ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.
Achtung Frist!
Hier gilt folgende Ausschlussfrist: Ergibt sich aus den verbesserten Eingruppierungsregelungen bei den betroffenen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2024 hinaus fortbesteht, eine höhere Entgeltgruppe, so erfolgt die Zuordnung zu dieser Entgeltgruppe nur auf Antrag. Der Antrag muss gegenüber dem Arbeitgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2025 gestellt werden und wirkt auf den 1. Januar 2025 zurück. Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, beginnt die Jahresfrist mit Wiederaufnahme der Tätigkeit.