Liebe Leserinnen
und Leser,

es gibt Dinge, die sind in Bayern ganz klar geregelt und da sind sich auch alle einig. Die Dirndl-Schleife zum Beispiel. Wer gerade auf der Wiesn unterwegs war, weiß: Links – Single, rechts – vergeben, Mitte – kein Statement (Jungfrau und Witwe sind definitiv veraltet und vieles muss sich mit Mitte zufriedengeben). Ein kurzer Blick genügt!
Anders ist das bei der Alimentation in Bayern. Auch mit einem etwas längeren Blick bleibt da noch einiges Unklar. Im Fokus haben wir den aktuellen Sachstand dargestellt. Die Popularklage des BBB vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof soll Licht ins Dunkel bringen.
Auch beim Orts- und Familienzuschlag gibt es Zweifel, und zwar vom Verwaltungsgericht München. Bei den sogenannten Zählkindern verlangt es eine neue Auslegung.
Im Bayern-Teil haben wir die Ergebnisse der Alterssicherungskommission zusammengestellt, soweit sie den öffentlichen Dienst betreffen. Und auch die Positionen des BBB.
Und damit wenigstens Sie Klarheit haben: die ab 1. Oktober – nach vorgriffsweiser Anweisung – gültigen Besoldungstabellen.
Ende Oktober schenkt uns die Zeitumstellung eine Stunde. Nutzen Sie sie für etwas Schönes! Viel Spaß beim Scrollen!
Herzliche Grüße aus der Redaktion

Anette Egle
Chefredakteurin BBB Nachrichten
redaktion@bbb-bayern.de