Es gibt Berichte, die nach drei Tagen in der Schublade verschwinden. Und es gibt Berichte, bei denen der Bundeskanzler am Tag der Übergabe von einem der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“ spricht. Der Bericht der Alterssicherungskommission gehört zur zweiten Sorte. Am 23. Juni 2026 übergaben die beiden Vorsitzenden, Prof. Constanze Janda und Dr. Frank-Jürgen Weise, ihre Empfehlungen im Kanzleramt – nach 19 Sitzungen und mehr als 150 Stunden Beratung. Der Koalitionsausschuss erklärte am 2. Juli, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Hier eine Kurzfassung der Vorschläge.
Alles oder nichts
Die Kommission versteht ihre Vorschläge ausdrücklich als Gesamtpaket, nicht als Buffet, an dem man sich das herauspickt, was momentan opportun /machbar / genehm ist. Der Grund liegt in der Arithmetik: Zwischen Renten-Beitragssatz, Rentenniveau und Bundeszuschuss besteht laut Bericht ein „unauflösliches Spannungsverhältnis“. Ohne Reform würde der Beitragssatz nach den Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung bis 2031 von 18,6 auf 20,2 Prozent steigen. Das Rentenniveau würde nach dem Auslaufen der Haltelinie von 48 Prozent auf 46,4 Prozent im Jahr 2040 sinken. Eine Einschätzung, vor der man die Augen nicht verschließen kann.
Die Antwort der Kommission besteht aus drei Bausteinen.
Erstens:
länger arbeiten.
Aber nach einem bestimmten System. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden – im Verhältnis 2:1. Von jedem Jahr, das die Menschen länger leben, entfallen acht Monate auf die Arbeitsphase und vier auf die Rentenphase. Nach den aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamtes hieße das: Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041, mit fünf Jahren Vorlauf. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, im Volksmund „Rente mit 63“, soll abgeschafft werden; die Altersgrenze der Rente für langjährig Versicherte steigt von 63 auf 64, die der Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre, das Blockmodell entfällt. Wer in rentennahen Jahrgängen nach einer Gesundheitsprüfung nicht mehr in seinem langjährigen Berufsfeld arbeiten kann, soll einen vereinfachten Rentenzugang erhalten.
Zweitens:
Kapitaldeckung statt Umlageverfahren
Nach schwedischem Vorbild soll eine gesetzliche Kapitalrente entstehen – mit individuellen Konten, zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt. Finanziert wird sie über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent, den Beschäftigte und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Bis sie wirkt, sichert ein Übergangsfaktor das Zugangsniveau von 48 Prozent, bezahlt aus Steuermitteln. Gleichzeitig kehrt der Nachhaltigkeitsfaktor (fußt auf dem Verhältnis Rentenbezieher zu -einzahlern) nach 2031 zurück und wird verschärft: Renten steigen dann weiter, aber langsamer als die Löhne. Als politische Zielgröße nennt die Kommission erstmals eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern (über mehrere Säulen: gesetzlich, betrieblich, privat).
Drittens:
mehr Zahler
Selbständige ohne anderweitige obligatorische Absicherung sollen stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ebenso Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Auch der Sonderstatus der Minijobs soll weitgehend entfallen.
Und Beamtinnen und Beamte?
Die Kommission nennt eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, ihr „Idealbild“ – und zieht aber unmittelbar selbst die Notbremse. Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung stoße auf hohe verfassungsrechtliche Hürden: Die Beamtenversorgung steht als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums unter dem Schutz des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz. Dazu kämen Jahrzehnte der Doppelbelastung für die Dienstherren, da nicht alle Beamten direkt in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden könnten. Eine nachhaltige Entlastung der Rentenkasse wäre nicht zu erreichen.
Gleichzeitig gibt es aber Empfehlung 23. Reformen in der gesetzlichen Rente sollen „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung übertragen werden – also Altersgrenzen und Anpassungsformel. Die Begründung: Das Rentenniveau sei seit 2000 durch Änderungen der Anpassungsformel um rund zehn Prozent gesunken, der Ruhegehaltshöchstsatz nur um rund fünf. Dieser Unterschied solle ausgeglichen werden. Außerdem sollen Bund und Länder deutlich weniger verbeamten, nur noch in der Eingriffsverwaltung (Medien lesen das so, dass etwa Lehrkräfte künftig nicht mehr verbeamtet würden), und verpflichtend Rücklagen für Pensionen bilden.
Der schärfste Punkt ist die Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt. Sie soll von zwei auf fünf bis zehn Jahre verlängert werden. Bemerkenswert: Der Bericht räumt selbst ein, dass das Bundesverfassungsgericht schon die Verdoppelung von einem auf zwei Jahre im Jahr 1999 „äußerst kritisch“ gesehen hat. Er fordert trotzdem eine „rechtliche Neubewertung“. Der BBB sieht hier erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Und wie wird das Paket politisch bewertet?
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas werben für das Paket. Bas räumte ein, dass einzelne Empfehlungen für die SPD schwer zu schlucken seien, etwa das Aus für die abschlagsfreie Frührente. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) will lieber Beitragsjahre als Maßstab.
Der CSU-Abgeordnete Dr. Florian Dorn saß als stellvertretender Vorsitzender selbst in der Kommission. Schon am 8. Juni, also gut zwei Wochen vor der Vorlage, hatte Finanzminister Albert Füracker Klartext gesprochen: Bayern stehe „vollumfänglich und klar zum Berufsbeamtentum“, der Vorstoß, Beamte in die Rentenkasse einzugliedern, nähre nur Vorurteile und löse die Sachfrage nicht. Die Kommission kam am Ende zu einem ähnlichen Ergebnis. Ministerpräsident Markus Söder nannte den Bericht einen „großen Wurf“. Nur bei den Minijobs geht ihm die Kommission zu weit. Und für den Gesamtprozess gab er sich zuversichtlich: „Ich bin sicher, dass man bei der Rente zusammenkommt.“
Der dbb sieht sich beim Berufsbeamtentum „weitestgehend bestätigt“. Mit der Aussage der Kommission, sie halte eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten nicht für sinnvoll und wolle verpflichtende Vorsorge für Pensionen liege man sogar auf einer Linie – der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer setzt jeweils ein knappes „Wie wir.“ dahinter. Eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnt der dbb aber ab; sie sei allenfalls mit großzügigen Ausnahmen nach einer Gesundheitsprüfung denkbar. Beim Kapitalmodell warnt er vor steigenden Lohnnebenkosten: Es bleibe „noch weniger netto vom brutto“.
BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall zieht ein Fazit mit Licht und Schatten: „An diesen Punkten zeigt sich: Beharrliche, faktenbasierte Argumentationsarbeit lohnt sich. Die Eigenständigkeit des Berufsbeamtentums ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage eines verlässlichen Staates – gerade in Bayern.“
Zugleich macht er klar, wo Schluss ist: Die Wartezeit von fünf bis zehn Jahren sei ein „no go“ und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch eine Absenkung des Versorgungsniveaus über die systemgerechte Übertragung hinaus lehnt der BBB ab. Klar sei aber auch: „Wenn alle später in Rente gehen müssen, dann können sich die Beamten nicht raushalten.“ Dabei sei aber immer zu bedenken, dass es Berufszweige gebe, in denen Menschen einfach nicht länger arbeiten können.
Was jetzt zählt
Noch ist nichts davon geltendes Recht. Aber der Zeitplan ist eng, und die Koalition hat den Ehrgeiz, das Paket im Ganzen durchzubringen. Der BBB verstärkt nun seine Bemühungen um Dialog mit den Parlamenten in Bund und Land. Und das auch auf Bayerischer Ebene. Wir brauchen verlässliche langfristige Lösungen, die nicht nur die Kosten im Blick haben, sagt Nachtigall. Es gehe um ein starkes Berufsbeamtentum, einen starken öffentlichen Dienst der einem straken, verlässlichen Staat jederzeit den Rücken stärken könne und jederzeit dem Wandel der Zeit trotzen könne – so das Leitbild. Das verlange aber Beschäftigungsbedingungen, die dem auch gerecht werden.
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