Am 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht über die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 entschieden und dabei die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Alimentation grundlegend neu geordnet. Für die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ist die amtsangemessene Alimentation kein bloßes Beschäftigtenprivileg. Sie dient, wie es in der Entscheidung heißt, dem Allgemeininteresse an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung und Rechtspflege. Das Berufsbeamtentum wird dort erneut ausdrücklich zu einem tragenden Element des Rechtsstaats erklärt.
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