Ein Arbeitsvorgang oder zwei?
BAG präzisiert die Eingruppierung nach § 12 TV-L
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16. September 2026 entschieden, wie die Tätigkeit in einer Serviceeinheit tariflich zu bewerten ist. Die Organisation der Arbeit kann über die Entgeltgruppe mitentscheiden (Az.:4 AZR 141/25).