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Beamtenrecht

Die neuen Besoldungstabellen gültig ab 1. Oktober 2026

Endlich! Ab 1. Oktober 2026 steigen die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten um 2,82 Prozent. Entsprechend werden die Bezüge der bayerischen Versorgungsempfänger angepasst. Der Grundbetrag für Anwärterinnen und Anwärter erhöht sich um jeweils 60 Euro. Grundlage ist der Beschluss des Ministerrats vom 19. Mai 2026. Die Erhöhung – die nun mit sechs Monaten Verzögerung gegenüber dem Tarifbereich kommt – wird im Vorgriff auf das Gesetz ausgezahlt, das der Bayerische Landtag noch verabschieden muss. Die hier abgedruckten Tabellen gelten daher unter dem Vorbehalt des Gesetzesbeschlusses, der derzeit im Landtag noch beraten wird.

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