Wie in der Ausgabe Januar/Februar 2026 berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24) entschieden, dass ein Bundesbeamter anlässlich der Geburt seines Kindes Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus der sog. Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) hat. Das Urteil des Ver-
waltungsgerichts Köln, das für den entschiedenen Fall des Bundesbeamten Wirkung entfaltet, ist noch nicht rechtskräftig geworden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Urteil bei Rechtskraft Auswirkungen auf den Beamtenbereich im Allgemeinen und auf Tarifbeschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen haben kann. Der BBB und der dbb haben entsprechende Handlungsempfehlungen herausgegeben. Der dbb hat nun weitere Infos und Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Infos des dbb zur Rechtsschutzgewährung
Am 16. Dezember 2025 hat die dbb Bundesleitung zu der Frage des Rechtsschutzes bei Vaterschaftsurlaub entschieden, dass – wie bei anderen Massenverfahren i. S. v. § 4 Abs. 7 der dbb Rahmenrechtsschutzordnung – die Anzahl der Rechts-
schutzfälle zu diesem Thema auf zehn Fälle pro Dienstleistungszentrum beschränkt wird (zusammengerechnet sowohl aus dem Beamten- als auch aus dem Angestelltenbereich). Im DLZ Süd ist die genannte Anzahl bereits erreicht.
Musterklagen und -widersprüche des dbb
Der dbb hat daher für Mitglieder einen Musterwiderspruch und Musterklagen für Beamtinnen und Beamte sowie einen Musterantrag für Tarifbeschäftigte zur Verfügung gestellt:
- Musterklage für Beamtinnen und Beamte, wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt
- Musterklage für Beamtinnen und Beamte, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung des ablehnenden Bescheids keine Widerspruchsmöglichkeit eröffnet
- Musterwiderspruch, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung des ablehnenden Bescheids eine Widerspruchsmöglichkeit eröffnet
- Musterantrag für Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern oder Kommunen
BBB im Kontakt mit dem Finanzministerium
Der BBB steht derzeit im Kontakt mit dem bayerischen Finanzministerium, um Verfahrenserleichterungen für betroffene Beamtinnen und Beamte zu erreichen. Der BBB schlägt vor, Widerspruchsentscheidungen bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen und sicherzustellen, dass im Falle einer späteren höchstrichterlichen Entscheidung oder gesetzlichen Regelung bereits genommener Erholungsurlaub oder Freizeitausgleich zurückgewährt wird, Verjährungseinreden nicht erhoben und auf haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet wird. Über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themengebiet wird berichtet.
Alle Informationen und Downloads hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
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