Der BBB macht deutlich, dass steigende Gewalt bei weitem nicht allein auf den Polizeibereich beschränkt sei. Auch kommunale Beschäftigte, Lehrkräfte, Beschäftigte der Justiz sowie Kolleginnen und Kollegen im Außendienst oder an Dienststellen mit hohem Publikumsverkehr sind zunehmend betroffen. Für diese Bereiche fehlt bislang jedoch eine vergleichbar systematische statistische Erfassung, wie sie im Bereich der Polizei schon seit langem etabliert ist.
Der BBB fordert daher, die vorhandenen Auswertungsmethoden der Polizei als Vorbild zu nutzen und auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes auszuweiten. Nur wer verlässliche Zahlen hat, kann angemessen reagieren und Beschäftigte wirksam schützen.
Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung für andere Menschen übernimmt, darf keine Sorge haben müssen, nach Dienstschluss nicht gesund nach Hause zu kommen, verlangt Rainer Nachtigall gegenüber der Presse. Der Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber müsse sich schützend vor seine Beschäftigten stellen und Übergriffe konsequent dokumentieren und verfolgen.
Der BBB hat schon vor mehr als sechs Jahren gemeinsam mit der Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat das sogenannte Gewaltschutzkonzept erarbeitet. Es soll in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Mitarbeiter wirksam vor Gewalttaten schützen und bereits präventiv – aber auch bei der Nachsorge – unterstützen. Derzeit fehlen aber noch tiefergehende und spezifischere statistische Auswertungen von Vorfällen. Taten werden weitgehend pauschal registriert.
Entzug der Fahrerlaubnis als Sanktionsinstrument
Als zusätzliche Maßnahme bringt der BBB den zeitweisen Entzug der Fahrerlaubnis nach Gewaltdelikten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ins Gespräch. Die Idee: Wer Gewalt gegen Beschäftigte ausübt, stellt damit möglicherweise auch seine charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage. „Wer schlägt, läuft!“, bringt es Nachtigall auf den Punkt.“
Genau in dieser Sache befindet sich der BBB auch bereits im Austausch mit dem Bayerischen Städtetag, dessen kommunale Praxis für die Umsetzbarkeit einer solchen Maßnahme mit entscheidend ist.
Wie geht es weiter?
Der BBB wird das Thema Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes weiter mit Nachdruck verfolgen und den Dialog mit der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Städtetag sowie weiteren kommunalen Partnern fortsetzen. Ziel bleibt, sowohl die statistische Datenlage außerhalb der Polizei zu verbessern als auch wirksame und praxisnahe Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst spürbar besser schützen.
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