Sechs Monate ohne Ausgleich
Die Tarifeinigung sieht Gehaltsanpassungen zum 1. April 2026 bzw. 1. März 2027 vor. Für Beamtinnen und Beamte sieht der Entwurf erst zum 1. Oktober 2026 und 1. September 2027 eine entsprechende Erhöhung vor. Die entgangenen Beträge werden zu keinem Zeitpunkt nachgezahlt – ein dauerhafter, nicht mehr aufholbarer Einkommensverlust. In seiner Stellungnahme verweist der BBB darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) klargestellt hat: Beamtinnen und Beamte müssen nicht stärker als andere Berufsgruppen zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Genau das aber leistet die Verschiebung, die nach eigener Begründung der Staatsregierung rund 600 Mio. Euro einsparen soll. Besonders unverständlich: Zeitgleich werden die Diäten der Landtagsabgeordneten ohne weitere Diskussion angehoben.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
In der Gesamtschau handle es sich weder um eine zeit-, inhalts-, oder wirkungsgleiche Übertragung, die sich auch nicht auf die notwendige Systemkonformität berufen kann.
Die der Entwurfsbegründung zugrunde liegende Annahme, die Alimentation bewege sich gleichwohl im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen, hält einer Überprüfung anhand der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) entwickelten Maßstäbe nicht stand.
Aus Sicht des BBB stehen dem mehrere Punkte entgegen: Sie wahrt weder die gebotene Mindestbesoldung (Stichwort „fiktives Partnereinkommen“), noch besteht sie den Vergleich mit der allgemeinen Einkommensentwicklung. Hinzu treten ein Verstoß gegen das Abstandsgebot, methodische Mängel der zugrunde gelegten Berechnung und eine unzureichende Übertragung der sozialen Komponente.
Dieses Vorgehen wiegt umso schwerer, als die Übertragung von Tarifergebnissen über Jahre als verlässlicher Grundsatz der bayerischen Besoldungspolitik galt und die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich zugesagt haben, für einen starken öffentlichen Dienst und für wettbewerbsfähige und attraktive Besoldungsbedingungen zu sorgen.
Während die Anforderungen an die Beschäftigten kontinuierlich steigen – Digitalisierung, wachsende Aufgaben der Daseinsvorsorge und ein verschärfter Fachkräftemangel – sende der Entwurf ein Signal fehlender Wertschätzung. Wer dem öffentlichen Dienst in der aktuellen Lage eine real rückläufige Besoldungsentwicklung zumute, sende ein Signal der Geringschätzung und gefährdet die Gewinnung und Bindung qualifizierten Personals, kritisiert der BBB in seiner Stellungnahme. Ein starker Staat braucht einen starken, verlässlich alimentierten öffentlichen Dienst.
Forderungen des Bayerischen Beamtenbundes
Der Bayerische Beamtenbund fordert die Staatsregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und dabei insbesondere:
- die Tarifergebnisse zeitgleich und vollständig auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen und auf die sechsmonatige Verschiebung der Anpassungsschritte 2026 und 2027 zu verzichten;
- die soziale Komponente des Tarifabschlusses (Mindestbetrag) wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen und die Berechnungsgrundlage dieses Werts offenzulegen;
- die Berechnung der Mindestalimentation ohne Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens vorzunehmen und die Mindestbesoldung in allen Ortsklassen – insbesondere in den Ballungsräumen – sicherzustellen;
- die amtsangemessene Alimentation über alle Besoldungsgruppen hinweg, einschließlich der mittleren und oberen Gruppen, unter Wahrung des Abstandsgebots strukturell wiederherzustellen;
- zu einer verlässlichen und glaubwürdigen Besoldungspolitik zurückzukehren, die den eigenen politischen Zusagen und der Bedeutung des Berufsbeamtentums gerecht wird.
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