Beamtenrecht

Fachverordnung ­Verwaltungsinformatik

Die Änderungen der Fachverordnung Verwaltungsinformatik (FachV-VI) sind am 1. November 2024 in Kraft getreten. Durch die Änderungen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Fachinformatikerinnen und Fachinfor­matikern schneller zu verbe­amten und die modulare Qualifizierung digital durchzuführen. Zudem wird die modulare Qualifizierung auf Ämter ab der dritten Qualifikations­ebene ermöglicht.

Neukonzeption der ­Einstellungsprüfung

Die überarbeitete Einstellungsprüfung setzt sich aus einem speziell entwickel­tem IT-Test und den Schulnoten der ­Bewerberinnen und Bewerber zusammen. Der digital durchgeführte IT-Test überprüft Sprachfertigkeiten (Deutsch und Englisch), logisches ­Denken, ­Mathe­matik, Konzentration sowie IT- und Sozialkunde-Wissen. Die Test­­termine für 2025 sind am 19. November 2024, 23. Januar 2025 und 10. April 2025. Eine Nachholprüfung nach dem letzten regulären Termin ist nicht vor­gesehen. Da der Test eigens für den Studiengang entwickelt wurde, sind die Vor­bereitungen für die erste Testdurchführung noch nicht vollumfänglich ab­geschlossen.

Das Ergebnis des IT-Tests wird den ­Prüfungsteilnehmerinnen und -teil­nehmern bekannt gegeben. Zunächst wird das vorläufige Ergebnis vorab formlos übermittelt. Nach Abschluss der Test­saison folgt das endgültige Ergebnis. Durch die vorläufige Ergebnisbekanntgabe soll den Einstellungsbehörden ein schneller Einstellungsprozess ermöglicht werden. Die Weitergabe der Ergebnisse (sowohl der vorläufigen als auch der endgültigen) an die Einstellungsbe­hör­den liegt in der Verantwortung der Be­werberinnen und Bewerber.

Neben dem Ergebnis des IT-Tests fließt auch die schulische Leistung der Bewerberinnen und Bewerber in die Gesamtnote der Einstellungsprüfung ein. Die Note des Faches Mathematik ist dreifach, die Deutschnote zweifach und die Note einer frei wählbaren Fremdsprache einfach zu gewichten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Schulnoten der Einstellungsbehörde vorzulegen. Die Berechnung der Durchschnittsnote aus den Schulnoten sowie der Gesamtnote der Einstellungsprüfung liegt in der Zuständigkeit der Einstellungsbehörde.